Berlin: BDLA für Reform des Bauordnungsrechts

Landschaftsarchitektur
Eike Richter, BDLA-Vorsitzender Berlin-Brandenburgs, will dem Freiflächenplan mehr Bedeutung verschaffen. Foto: BDLA

Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA) Berlin-Brandenburg fordert die Einführung eines ökologischen Instruments im Bauordnungsrecht.

Zu jedem Bauantrag müsse künftig verpflichtend ein qualifizierter Freiflächenplan gehören, sagte der Landesgruppen-Vorsitzende Dipl.-Ing. Eike Richter. Ein qualifizierter Freiflächenplan verbinde alle umwelt- und naturschutzrechtlichen Anforderungen sowie Anforderungen der Feuerwehr, der Barrierefreiheit, des Niederschlagswassermanagements und der Spielplatzversorgung in das Bauvorhaben zu einem schlüssigen Gesamtkonzept.

Wenn in einem Instrument alle Belange zusammengeführt werden, erleichtere das den Prüfvorgang in der Verwaltung enorm und spare Zeit sowie Kosten, sagte der BDLA-Landesgruppen-Vorsitzende. Dazu sei dies ein wichtiger Schritt, um eine klimagerechte Innenentwicklung sowie ein besser nutzbares Wohnumfeld zu erzielen. Gegenüber der Legislative und der Exekutive in Berlin verwies der BDLA darauf, dass die Einführung eines qualifizierten Freiflächenplans bereits in der Charta für das Berliner Stadtgrün verankert ist.

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