Berlin: Hauptstadt verpflichtet Bauherren zur Gebäudebegrünung

Berlin Bauwerksbegrünung
Andreas Otto, baupolitischer Experte der Grünen Fraktion, kündigte an, das Thema Dach- und Fassadenbegrünung werde "in einer Art Öko-Paragraf ausführlich erklärt". Foto: Barbara Dietl/

Nach Baden-Württemberg und Bremen will jetzt auch Berlin Bauherren gesetzlich verpflichten, ihre Gebäude zu begrünen. In einem von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vorgelegten Referentenentwurf zur Novellierung der Bauordnung Berlin (BauO Bln) werden neben Barrierefreiheit, Nistmöglichkeiten für Gebäudebrüter und Holzbauweise auch Dach- und Fassadenbegrünungen festgeschrieben.

Nach Angaben von Andreas Otto, des baupolitischen Sprechers der grünen Fraktion im Landesparlament, soll das Thema Dach- und Fassadenbegrünung "in einer Art Öko-Paragraf ausführlich erklärt" werden. Noch vor dem Sommer wollen die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und Linke den Gesetzentwurf beschließen. Im vergangenen Monat war er zunächst in der Verbändeanhörung. Jetzt liegt er der Landesregierung vor.

Widerspruch kommt von den Oppositionsfraktionen der CDU und FDP. Belange des Klima- und Umweltschutzes dürften nicht zu einem neuen Bauhindernis mit erheblichen Preissteigerungen werden, warnte Christian Gräff, baupolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus. Daher sei seine Fraktion gegen weitreichende Pflichten zur Fassadenbegrünung in der Bauordnung. Die FDP-Fraktion wendet sich gegen "bauzeitverlängernde und kostensteigernde Paragrafen", plädiert aber zugleich für die Musterbauordnung (MBO) des Bundes. Sie erlaubt örtliche Bauvorschriften zur Begrünung baulicher Anlagen. cm

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