Berlin hebt Vergabemindestentgelt auf neun Euro an

In Berlin wird das Mindestentgelt für Arbeitnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge auf neun Euro angehoben. Die Landesregierung folgt damit dem Vorbild des Landes Brandenburg und hat eine entsprechende Rechtsverordnung zum Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz erlassen. Sie soll in Kürze in Kraft treten. "Berlin erlebt eine dynamische Wirtschaftsentwicklung", erklärte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop. "Mit der Anhebung des Landesmindestentgelts - der ersten Erhöhung seit 2012 - leisten wir einen Beitrag dazu, dass die positive wirtschaftliche Entwicklung auch bei denjenigen ankommt, die nicht so viel im Geldbeutel haben." Trotz des bundesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns von 8,84 Euro brutto müssten Beschäftigte in Berlin für ihre Existenzsicherung noch staatliche Leistungen in Anspruch nehmen, sagte die Senatorin. Die Erhöhung des Vergabemindestentgelts solle gewährleisten, dass Beschäftigte einen Stundenlohn beziehen, der einen Lebensunterhalt ohne staatliche Leistungen möglich mache.

Berlins Wirtschaft reagierte verärgert. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) kritisierte, die Neuregelung überfordere kleine und mittlere Unternehmen finanziell. Sie müssten den Mindestlohn schon zahlen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag bewerben. Auch wenn es nicht gelinge, den öffentlichen Auftrag an Land zu ziehen, müsse das erhöhte Entgelt weiter gezahlt werden. cm

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