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Berliner Wirtschaftssenatorin will Vergaberecht umkrempeln
Minimaler Papieraufwand mit nur einer einzigen Unterschrift, ein zentrales Register für Unternehmen und Lieferanten, standardisierte Jahreszeitverträge, eine Ausweitung der frei oder beschränkt zu vergebenden Aufträge, ein Ausbau der Online-Vergabebearbeitung sowie schnellere Entscheidungen: So stellt sich Berlins Wirtschaftssenatorin Cornelia Yzer das neue Vergaberecht der öffentlichen Hand vor.
Gemeinsam mit der Handwerkskammer und den Unternehmerverbänden präsentierte sie eine Senatsvorlage zur Vereinfachung und Modernisierung der Vergabepraxis in Berlin. Die Maßnahmen können nach Angaben Yzers zügig und ohne großen Aufwand umgesetzt werden, hätten aber ein immenses Potenzial. Denn jährlich vergeben das Land Berlin und seine Unternehmen Aufträge im Wert von vier bis fünf Mrd. Euro. Wegen hoher bürokratischer Hürden und dem Grundsatz, im Zweifelsfall das billigste Angebot auszuwählen gehen kleine und mittlere Unternehmen jedoch meist leer aus.
Viele Firmen würden sich schon lange nicht mehr um öffentliche Aufträge bewerben, sagte Berlins Handwerks-Präsident Stephan Schwarz: "Zum einen wegen der anhaltend guten Auftragslage aus dem privaten und gewerblichen Bereich, zum anderen aber auch, weil öffentliche Aufträge aufgrund des Wusts an Bürokratie für die Betriebe immer unattraktiver werden." Für einen 500-Euro-Auftrag müssten Betriebe inzwischen mehr als zwei Dutzend Seiten Anlagen mit Erklärungen einreichen. Das sei eine problematische Entwicklung.
Auch der Präsident der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg, Dr. Udo Niehage, unterstützt die Entbürokratisierung öffentlicher Auftragsvergabe: "Eine vereinfachte Beteiligung führt zu mehr Wettbewerb und dient so der effizienten Verwendung öffentlicher Haushaltsmittel." Kleinen und mittleren Betrieben ermögliche ein einfacherer Zugang zu öffentlichen Auftragsverfahren es überhaupt erst, sich zu bewerben.
Zur Entbürokratisierung schlägt die Berliner Wirtschaftssenatorin vor die Grenzwerte von Aufträgen herauf zu setzen. So sollten bei Bauleistungen die Obergrenze für eine freihändige Vergabe von jetzt 10.000 auf 100.000 Euro und bei einer beschränkten Ausschreibung von 100.000 auf eine Million Euro erhöht werden. Wichtig sei auch, festzulegen, dass nicht unbedingt der billigste Anbieter zum Zuge kommt, sondern die Firmen mit den wirtschaftlichsten Angeboten.
cm