Berufsgenossenschaft erinnert an Beitragsfälligkeit

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erinnert daran, dass der Beitragsvorschuss zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) spätestens am 15. Januar auf ihrem Konto gutgeschrieben sein muss.

Der Vorschuss wurde bereits im vergangenen Jahr festgesetzt und den Beitragszahlern per Bescheid im August 2015 mitgeteilt. Die LBG weist darauf hin, dass die Zahlung ohne zusätzlichen Bescheid fällig wird. Die Zahlung sollte rechtzeitig veranlasst und die entsprechenden Banklaufzeiten sollten berücksichtigt werden.

Wer der LBG eine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss nichts veranlassen. Mit ihr ist die pünktliche Zahlung – auch künftiger Beiträge – sichergestellt. Sie erspart außerdem den Weg zur Bank oder die Zeit am Computer und stellt sicher, dass keine Säumniszuschläge anfallen. Das Formular für eine Einzugsermächtigung und weitere Informationen können auf der SVLFG-Website abgerufen werden.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Forstamtsrat*rätin (m/w/d) beim Amt für..., Köln  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen