Unternehmensführung

Berufsgenossenschaft schaltet Hotline zur Beitragsberechnung

Die Berufsgenossenschaft der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine Hotline eingerichtet, die bei der Berechnung der Unfallversicherungsbeiträge unbürokratisch helfen soll. Sie lautet: (0561) 9282994. Hintergrund: Zur Berechnung müssen die betroffenen Betriebe Arbeitswertnachweise ausfüllen. Vor allem bei Mischbetrieben sind dazu jedoch Fragen aufgetreten, die wegen der Neuausrichtung der SVLFG nur von wenigen Fachleuten beantwortet werden können. Die SVLFG weist darüber hinaus darauf hin, dass wie in den vergangenen Jahren die Möglichkeit besteht, die Arbeitswerte über das Internet zu übermitteln. Mit den persönlichen Zugangsdaten können die nachweispflichtigen Arbeitswerte über das Extranet online gemeldet werden.

Die Anwendung sei "einfach zu bedienen", heißt es bei der SVLFG, und enthalte sämtliche zur Meldung erforderlichen Informationen und Erläuterungen. Sofern die Zugangsdaten nicht mehr vorliegen, können sie über den Link www.svlfg.de/62-extranet/10-passwort/index.html bei der SVLFG angefordert werden.

Der GaLaBau-Betrieb hat lediglich Bruttolohnsummenangaben auszufüllen, soweit er keine anderen Nebenunternehmen führt. Dabei ist die Unterscheidung zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern im Vergleich zur früheren Gartenbau-Berufsgenossenschaft weggefallen. Es gibt also nur noch eine Bruttolohnsumme, die anzugeben ist.

Anders liegt der Fall für Mischbetriebe, bei denen ein sogenanntes Nebenunternehmen oder mitversichertes Nebenunternehmen aus Sicht der SVLFG besteht. Das könnte beispielsweise eine Baumschule sein, die auch einen GaLaBau-Betrieb führt oder ein GaLaBau-Betrieb, der auch eine Baumschule hat.

Ab dem Umlagejahr 2013 gelten für mitversicherte Nebenunternehmen neue Berechnungsgrundlagen. Anstatt des Jahresbruttoentgelts sind die geleisteten Arbeitstage aller Beschäftigten sowie die des Unternehmers einschließlich seines Ehegatten zugrunde zu legen. Der entsprechende Fragebogen zum Nachweis der Arbeitstage liegt den Betrieben bereits vor. Sollte es dazu Fragen geben, kann dafür die neue Hotline der SVLFG genutzt werden. cm/BGL

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