SVLFG
Berufsgenossenschafts-Zusatzversicherung soll Schutz stärken
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bietet ab sofort die Möglichkeit, sich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die vorgesehenen gesetzlichen Leistungen hinaus freiwillig zu versichern. Die Zusatzversicherung richtet sich an Unternehmer, im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag.
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