SVLFG

Berufsgenossenschafts-Zusatzversicherung soll Schutz stärken

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) bietet ab sofort die Möglichkeit, sich bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über die vorgesehenen gesetzlichen Leistungen hinaus freiwillig zu versichern. Die Zusatzversicherung richtet sich an Unternehmer, im Unternehmen mitarbeitende Ehegatten oder Lebenspartner sowie mitarbeitende Familienangehörige ohne Arbeitsvertrag.

Dieser Artikel ist im Moment nur für NLPLUS Kunden verfügbar.

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen