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Beschäftigte bekommen eine Homeoffice-Pauschale
Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten, können für die Jahre 2020 und 2021 eine Steuerpauschale von bis zu 600 Euro pro Jahr geltend machen. Für jeden Tag im Homeoffice werden ihnen 5 Euro angerechnet. Das beschlossen der Bundestag und der Bundesrat im vergangenen Monat.
Der Betrag wird bei der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen. Das zu versteuernde Einkommen wird so kleiner, die fälligen Steuern sinken.
Noch ist nicht entschieden, ob und wie die Zeiten im Homeoffice gegenüber dem Finanzamt belegt werden müssen.
Steuerexperten empfehlen Beschäftigten deshalb, vorsorglich Aufzeichnungen über ihre genauen Arbeitszeiten zu führen und Rechnungen für alle Arbeitsmittel, die für das Homeoffice gebraucht wurden, aufzubewahren.
Der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine und der Deutsche Gewerkschaftsbund hatten dem Bundesfinanzminister bereits im Oktober vorgeschlagen, während der Corona-Krise einen monatlichen Pauschalbetrag von 50 Euro für die Heimarbeit einzuführen. Das entspreche in etwa der Hälfte des Betrages eines von den Steuerbehörden anerkannten häuslichen Arbeitszimmers. cm