Beschäftigung von Asylbewerbern wird neu geregelt

Geflüchtete Arbeitsmarkt
Der junge Syrer Gevara Abdallah macht beim Obstbaumschnitt für die Albrecht Bühler Baum und Garten GmbH in Nürtingen eine gute Figur. Seit März absolviert er dort eine "Einstiegsqualifizierung EQ". Foto: Albrecht Bühler Baum und Garten GmbH

Die Beschäftigung von Flüchtlingen mit guter Bleibeperspektive soll neu geregelt werden. Noch in diesem Monat will die Bundesregierung den Entwurf eines Integrationsgesetzes vorlegen, das Asylbewerber und Geduldete schneller in Arbeit und Ausbildung bringen soll. Es orientiert sich am Grundsatz des Förderns und Forderns.

Die bisher übliche Vorrangprüfung, die feststellt, ob ein Arbeitsplatz zuerst durch einen Bundes- oder EU-Bürger besetzt werden muss, soll für Schutzsuchende bis Ende 2018 entfallen. Auch eine Tätigkeit als Leiharbeiter wird bis dahin möglich. Einzige Einschränkung: Die neue Regelung soll nur gelten, wenn die Arbeitslosigkeit im Bereich der betroffenen Arbeitsagentur unter dem Durchschnitt liegt.

Für die Gesamtdauer der Ausbildung erhalten Schutzsuchende künftig eine Duldung. Nach Abschluss der Ausbildung gibt es eine sechsmonatige Duldung zur Arbeitsplatzsuche, sofern der Azubi nicht im Betrieb verbleibt. Für eine nachfolgende Beschäftigung, wird der Aufenthalt für weitere zwei Jahre garantiert. Der Zugang zu ausbildungsbegleitenden Hilfen, zu Assistierter Ausbildung sowie berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen wird bereits drei Monate nach dem Erhalt des Ankunftsnachweises gewährt. Nach 15 Monaten gibt es zusätzlich Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld. Eine Altersbeschränkung der Ausbildung gibt es nicht.

Zu den neuen Rechten der Flüchtlinge kommen auch Pflichten: Integrationsmaßnahmen sind nicht mehr freiwillig, sondern müssen wahrgenommen werden. Lehnen Asylbewerber oder Geduldete sie ab, drohen ihnen Leistungskürzungen. Eine unbefristete Niederlassungserlaubnis wird zukünftig von den erbrachten Integrationsleistungen abhängig gemacht. Damit es mehr Zeit gibt, grundlegende Werte und Sprachkenntnisse zu vermitteln, sollen die Unterrichtseinheiten im Orientierungskurs von 60 auf 100 erhöht werden. Zugleich sollen Flüchtlinge Integrationskurse innerhalb von sechs Wochen nach ihrer Registrierung angeboten bekommen. cm

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