Der Kommentar

Beschränkte Vergabeverfahren sind für alle besser

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Das Wettbewerbsrecht, das in Deutschland seinen Niederschlag im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) findet und Unternehmer sind der Regel nicht immer die besten Freunde. Denn Unternehmer suchen nach Marktabschottung und bauen Wettbewerbern Barrieren auf, um deren Markteintritt zu erschweren. Das Wettbewerbsrecht will genau das Gegenteil erreichen, damit das Geld des Steuerzahlers nicht verschwendet wird oder gar Vorteilnahme in die Verwaltungen einzieht. Soweit die Theorie.

Gegen das Wettbewerbsrecht stehen auch staatliche Marktzugangsbeschränkungen, wie das deutsche Reinheitsgebot zum Brauen von Bier oder die Regelungen der mittelalterlichen Handwerkszünfte. Noch heute sind Vergehen gegen die Handwerksordnung strafrechtlich bewehrt, denn Verstöße gelten als Schwarzarbeit und greifen sogar auf das Privatvermögen durch, auch bei GmbH-Geschäftsführern.

Zum Zwang zur öffentlichen Ausschreibung hat Hartmut Mehdorn als Chef der Deutschen Bahn AG auf dem Deutsche Baugerichtstag in Hamm sogar festgestellt: "Das Vergaberecht macht uns zu Feinden". Vielleicht hatte er nicht ganz unrecht, denn das stetige Suchen nach Nachträgen haben einige Unternehmer zum Geschäftsmodell erklärt, denn als Bieter dürfen sie bei der nächsten öffentlichen Vergabe nicht übergangen werden.

Interessant ist nun eine Studie im Auftrag des Bundesinnenministeriums vom November 2021, die sich mit der Frage beschäftigt hat, wie sich die Erhöhung der Wertgrenzen für Beschränkte Vergaben ausgewirkt haben. Hintergrund ist, dass es öffentlichen Auftraggebern durch die Corona-Pandemie 2020 erlaubt wurde, mehr beschränkt auszuschreiben. Die Ergebnisse lassen sich mit zwei Kernaussagen zusammenfassen: Die Vergabeverfahren werden durch verringerten Arbeitsaufwand in den Vergabestellen schneller bearbeitet und Beschränkte Vergabeverfahren führen nicht zu höheren Baukosten. Im Gegenteil, es konnte festgestellt werden, dass bei beschränkten Ausschreibungen sogar mehr Angebote eingegangen sind als bei öffentlichen Ausschreibungen. Die Autoren begründen das mit "Aufwand und Ertrag" und einer "Stimulierung von Wettbewerb und dem Erreichen einer maximalen Bieterzahl".

Offenbar spielt für Unternehmen die aktuelle Auftragslage und die Tatsache, dass ein Aufraggeber langjähriger Kunde ist, eine entscheidende Rolle, ob sie sich überhaupt an einer Vergabe beteiligen. Nach der Studie scheint es so zu sein, dass öffentliche Vergabeverfahren Bieter eher abschrecken. Gute Kunden die einem beschränke Ausschreibungen schicken, werden bedient. Im Ergebnis zeigt die Studie, auch wenn die Autoren diesen Schluss nicht führen, dass ein gut funktionierender Markt auch gute Kundenbeziehungen braucht. Das hat nichts mit Korruption zu tun. Ein übertriebenes Vergaberecht löst das Problem sowieso nicht. Korruption muss anders bekämpft werden. Also Weg frei für beschränkte Ausschreibungen, damit auch die öffentliche Hand ein guter Kunde ist, der gerne gut bedient wird und nicht mit den Nachtragsklagen überzogen wird. Somit wäre es ein Beitrag zum kooperativen Bauen.

Ihr Martin Thieme-Hack

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
Autor

Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

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