Lehnhoff Hartstahl

BG-Anforderungen erfüllen und Schnellwechsler-Unfälle vermeiden

Die BG BAU verschärfte 2025 die Anforderungen für Schnellwechsler. Aus gutem Grund: Unfälle mit Anbaugeräten zählen zu den schwerwiegendsten Gefahren auf der Baustelle.
Lehnhoff Schnellwechsler Arbeitsschutz
Lehnhoff setzt auf das Double Lock-System: Im unverriegelten Zustand ist der gelbe Anzeigestift ausgefahren. Foto: Lehnhoff

"Im März 2024 kam es zu einem schweren Vorfall, bei dem ein nicht gesichertes Anbaugerät aus dem Schnellwechsler rutschte und einen Arbeiter traf", berichtet Birte Hagedorn von der BG BAU. "Das sind genau die Szenarien, die wir mit den neuen Sicherheitsanforderungen künftig vermeiden wollen."

Seit dem 1. Februar 2025 verpflichtet die überarbeitete Norm EN 474-1:2022 in Kombination mit EN 474-5:2022+AC:2022 Hersteller zu mehr technischer Sicherheit. Insbesondere gefordert ist eine automatische Erkennung des Verriegelungszustands, optisch wie akustisch direkt in der Kabine. Systeme ohne diese Rückmeldung, wie sie bei älteren Schnellwechslern häufig zu finden sind, gelten als nicht mehr normgerecht.

Lehnhoff Hartstahl hat seine Schnellwechsler mit den geforderten Sicherheitssystemen ausgestattet. "Diese Anforderungen sind nicht nur sinnvoll, sie sind überfällig", sagt Sebastian Denniston, OEM-Leiter bei Lehnhoff. "Deshalb setzen wir seit Jahren auf ein Sicherheitskonzept, das bereits jetzt mehr leistet als die Norm verlangt. Das beginnt bei unserem bewährten Double Lock-System – einer mechanischen Fallsicherung, die das Herabfallen von Anbaugeräten in jeder Zylinderposition verhindert – und reicht bis zu unserem elektronischen Assistenzsystem LSC, das den Verriegelungsvorgang überwacht und dem Fahrer in der Kabine Rückmeldung gibt."

So soll beispielsweise der vollhydraulische Schnellwechsler SQ70/55V die neuen Anforderungen vollumfänglich erfüllen. Integrierte Sensorik meldet den exakten Verriegelungszustand in die Kabine. Eine akustische und optische Rückmeldung informiert den Maschinenführer, dass das Anbaugerät sitzt. Ein Blick genügt und unbeabsichtigtes Lösen ist ausgeschlossen.

Gerade viele kleine und mittlere Bauunternehmen stehen nun vor der Herausforderung Maschinen mit Schnellwechselsystemen nachzurüsten, die nicht mehr der geforderten Norm entsprechen. "Bei Baustellenkontrollen drohen künftig Auflagen oder sogar Arbeitsverbote für Maschinen mit nicht mehr konformen Wechselsystemen", so Hagedorn. Die Retrofit- Lösungen von Lehnhoff ermöglichen es, bestehende Maschinenflotten wirtschaftlich und normkonform aufzurüsten. Besonders gefragt seien derzeit die Nachrüstung von Tilt-Schnellwechslern im Bereich von 2 bis 12 t, sagt Denniston. Dabei bleibe das bestehende Tilt-Modul erhalten, lediglich die Schnellwechslereinheit würde gegen eine hydraulische oder vollhydraulische Lösung mit Double Lock getauscht. Die Nachrüstung sei unkompliziert, brächten aber gerade bei der Aufrüstung zur vollhydraulischen Variante Vorteile: "Schneller Werkzeugwechsel direkt aus der Kabine, keine manuellen Schlauchverbindungen mehr – und vor allem: maximale Sicherheit."

Die BG BAU fördert diese Umrüstungen aktiv mit bis zu 1800 Euro pro Maßnahme. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Nach- oder Umrüstung den aktuellen sicherheitstechnischen Vorgaben entspricht. Dabei gilt: Nur die Umrüstung von Bestandsmaschinen wird unterstützt, nicht aber die Erstausstattung neuer Geräte. Lehnhoff stellt alle notwendigen technischen Nachweise und Informationen zur Verfügung und berät seine Kunden bei der Antragsstellung.

"Die neuen Normen machen nicht nur Maschinen sicherer – sie fördern auch das Sicherheitsbewusstsein auf der Baustelle", sagt Hagedorn. Zwar sei die Zahl der Unfälle bislang nur leicht rückläufig, "aber wir kennen keinen Fall, bei dem ein normkonformes System versagt hätte." Das gilt für Minibagger und Großgeräte gleichermaßen, denn Sicherheit ist keine Frage der Größe, sondern der Verantwortung.

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