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Am 08.08.2019 hat uns der BGH mit einem Urteil (Az. VII ZR 34/18) zu § 2 Abs. 3 VOB/B überrascht, das für die Abrechnung von Massenmehrungen von großer Bedeutung ist. Mein Kollege Prof. Dr. Mark von Wietersheim hatte in der Oktober-Ausgabe der Neuen Landschaft sehr verdienstvoll auf die Entscheidung des BGH hingewiesen und zum Teil auch schon Konsequenzen für die Praxis aufgezeigt. Wie bekannt, gibt es im Wesentlichen in der VOB/B drei Bestimmungen, die sich mit geänderten Abrechnungsverhältnissen befassen.Die Regelung der VOB- Anfall von...