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In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals zu Art und Weise der Berechnung von Nachträgen nach der VOB/B geäußert. Dabei folgt er einer ganz eigenen Linie.Der Ausgangsfall klingt banal und ist eigentlich auch ganz einfach. Der Auftragnehmer war mit Abbrucharbeiten beauftragt. Ausgeschrieben war die Entsorgung von 1 t Bauschutt, tatsächlich entsorgt wurden über 86 t. Der Auftragnehmer hatte einen Einheitspreis von 462 Euro angeboten. Bei der Kalkulation hatte der Auftragnehmer unter anderem Fremdkosten für Deponie-...