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BGL verlangt Diesel-Ausnahmeregelung für GaLaBau

In Hamburg gelten bereits Diesel-Fahrverbote auf zwei Hauptverkehrsstraßen. Stuttgart wird im Januar, Frankfurt am Main im Februar, Köln und Bonn im April, Berlin spätestens im Juni, Essen und Gelsenkirchen im Juli sowie Mainz dann im September mit entsprechenden Regelungen folgen. Die GaLaBau-Unternehmer sind empört. Ihr Berufsverband drängt auf Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Dieselfahrzeuge. Die Fahrverbote seien für Landschaftsgärtner unverhältnismäßig.

"Zusammen mit befreundeten Verbänden des Handwerks und der Bauwirtschaft stehen wir in Kontakt mit dem Verkehrsministerium, um Ausnahmegenehmigungen für gewerbliche Dieselfahrzeuge zu erwirken", erklärte Dr. Robert Kloos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL): "Die Dieselfahrverbote führen zur faktischen Enteignung von Betrieben, die die Fahrzeuge im Vertrauen auf gültige Normen erworben haben."

Die GaLaBau-Betriebe und das Handwerk dürften nicht für Versäumnisse der Automobilindustrie und der Politik aufkommen, so der BGL. Aus diesem Grund setze sich der Branchenverband der Landschaftsgärtner weiterhin für eine bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigung ein. "Sollte eine Ausnahmegenehmigung nicht kommen, muss eine für die Betriebe kostenneutrale Nachrüstung gewährleistet sein", sagte Kloos. "Wir begrüßen, dass der Bund hier einen großen Teil der Kosten übernehmen will." Davon nicht gedeckte Kosten habe die Autoindustrie zu tragen.

cm/BGL

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