Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Bundesländer einig

BIBB-Vertreter fordern einheitliche Anwendung der 3+2-Regel

Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Für ausbildungswillige Geflüchtete sollte der Schutz vor Abschiebung zwischen der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags und dem Ausbildungsbeginn gestärkt werden. Foto: VGL Hessen-Thüringen

Die Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bundesländern im Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) haben mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für die berufliche Integration geflüchteter Menschen gefordert. Gebraucht werde eine bundeslandübergreifende, einheitliche Anwendung der Ausbildungsduldung, der sogenannten 3+2-Regel, heißt es in einem am 13. Dezember in Bonn verabschiedeten Positionspapier. Das sei zugleich ein Beitrag zur Fachkräftesicherung.

Die Vertreter im BIBB-Hauptausschuss verlangen in dem Papier weitergehende Maßnahmen, die gewährleisteten, dass "ausbildungswilligen Geflüchteten und Betrieben schon frühzeitig, das heißt vor dem Zeitpunkt des tatsächlichen Ausbildungsbeginns, Planungssicherheit zukommt". Dazu gehörten eine Umwandlung der Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums vom 30. Mai 2017 in bundesweit geltende und leicht handhabbare Vorgaben für die Anwendung und Auslegung der Ausbildungsduldung sowie eine Fortschreibung der Duldungsregelungen im Aufenthaltsgesetz. So sollte der Schutz vor Abschiebung im Zeitraum zwischen der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags und dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn gestärkt werden. Der Hinweis des Bundesinnenministeriums, dass die tatsächliche Aufnahme der Ausbildung in "wenigen Wochen" bevorstehe, sei "zu unbestimmt und unter Praxisgesichtspunkten problematisch". Spätestens ab dem Zeitpunkt einer positiven Rechtsprüfung des Ausbildungsvertrags durch die zuständige Stelle müsse der Aufenthalt eines Ausbildungswilligen dem Grunde nach gesichert sein. Sofern das Bundesinnenministerium den Abschiebeschutz durch eine Ermessensduldung sichern wolle, müsse der Besetzung des Ausbildungsplatzes eine "weitreichende Bedeutung" zugemessen werden. Im Regelfall sollte "von einer Ermessensreduzierung auf Null" ausgegangen werden.

Auch Einstiegsqualifizierungen schützen

Berufsvorbereitende Maßnahmen wie Einstiegsqualifizierungen (EQ) sollten für die Dauer der Maßnahme vom Abschiebeschutz umfasst werden. Im Gegensatz zu den Anwendungsempfehlungen des Bundesinnenministeriums müsse dies unabhängig davon gelten, ob bereits ein Ausbildungsvertrag für eine anschließende qualifizierte Berufsausbildung geschlossen und der Nachweis einer positiven Rechtsprüfung durch die zuständige Stelle geführt wurde.

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Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Durch die Verweigerung von Arbeitserlaubnissen gehen Bayern jährlich 120 Mio. Euro an Wertschöpfung verloren, so die grüne Landtagsabgeordnete Christine Kamm. Foto: Neue Landschaft

Nur so sei ein eigenständiger Abschiebeschutz für die Dauer einer berufsvorbereitenden Maßnahme/EQ im Vorfeld einer Berufsausbildung zu gewährleisten, erklären die Vertreter von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Bundesländern. Dass die Ausbildungsduldung in der Praxis bislang keine ausreichende Rechtssicherheit für die Beteiligten biete, bemängelt auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Geflüchtete, Schulen und Ausbildungsbetriebe brauchten - besonders in Übergangsphasen - künftig mehr Planungssicherheit, sodass die schulische oder betriebliche Ausbildung tatsächlich begonnen und abgeschlossen werden könne.

Verweigerte Arbeitserlaubnisse sind teuer

Die asylpolitische Sprecherin der Grünen im Bayerischen Landtag, Christine Kamm, hat berechnet, dass durch die Verweigerung von Arbeitserlaubnissen durch den Freistaat jährlich 120 Mio. Euro an entgangener Wertschöpfung zusammen kommen. Die Berechnung ist zurückhaltend, denn die Politikerin ist von rund 10000 arbeitsfähigen jungen Flüchtlingen in Bayern ausgegangen, um nicht wegen Übertreibung gescholten zu werden. Ursprünglich kam sie überschlagsmäßig auf etwa 18.000 arbeitsfähige junge Flüchtlinge bayernweit. Die entgangene Wertschöpfung dürfte also viel höher sein. Das hat nach Angaben von Kamm öffentliche Ausgaben zur Folge, die den Steuerzahlern hätten erspart werden können: In Bayern kostet jeder untergebrachte Flüchtling derzeit 1000 Euro, obgleich viele von ihnen für sich selbst sorgen könnten.

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