Brandenburg: Land haftet für Steinschlag bei Mäharbeiten

Recht und Normen
So ähnlich wie auf diesem Foto, könnte es in der Uckermark passiert sein: Der Mitarbeiter einer Straßenmeisterei steht mitten im Straßenbegleitgrün. Die vom Freischneider aufgewirbelten Steine können ungehindert auf vorbeifahrende Autos fliegen. Foto: Tiger

Das Land Brandenburg muss für Steinschlag bei Mäharbeiten an einer Bundesstraße haften. Das entschied der Bundesgerichtshof (III ZR 250/12) und bestätigte damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Land musste inzwischen rund 1000 Euro Schadensersatz an eine Autobesitzerin zahlen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im September 2010 wurde der seitliche Grünstreifen der Bundesstraße 166 in der Uckermark von zwei Straßenmeisterei-Mitarbeitern mit Freischneidern gemäht. Die Handmotorsensen verfügen über keinen Auffangbehälter, sondern werfen das Mähgut auf der linken Seite aus. In der Bedienungsanleitung des verwendeten Geräts war deshalb vorgegeben, dass sich sowohl während des Startvorgangs als auch während der Arbeit im Umkreis von 15 m keine weiteren Personen aufhalten dürfen. Als ein Fahrzeug an den Mäharbeiten vorbeifuhr, wurde es, durch beim Mähen aufgewirbelte Steine, beschädigt. Die Fahrzeugbesitzerin klagte auf Schadenersatz.

Das Landgericht Frankfurt (Oder) wies die Klage zunächst ab. Auf die Berufung der Autobesitzerin gab das Oberlandesgericht Brandenburg der Klage jedoch zum Teil statt. Das Berufungsgericht bejahte einen Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Das Land hätte bei den Mäharbeiten das Hochschleudern von Steinen und Beschädigungen an vorbeifahrenden Fahrzeugen so weit wie möglich vermeiden müssen. Da es dem nicht nachgekommen sei, habe eine Amtspflichtverletzung vorgelegen. Das Land legte gegen die Entscheidung Revision ein.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Oberlandesgerichts und wies die Revision zurück. Er führte dazu aus, dass bei Mäharbeiten mit Handmotorsensen die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen und -Maßnahmen zu treffen sind, um Schäden durch hochgeschleuderte Steine zu vermeiden. Es wäre möglich und zumutbar gewesen, eine mobile Schutzwand aus Kunststoffplanen während der Mäharbeiten einzusetzen. Ein Warnschild reiche nicht aus, um Auto- oder Motorradfahrer vor der Gefahr zu warnen. Wegen Gegenverkehrs hätten sie auf einer Bundesstraße keine Chance auszuweichen.

cm/dpa

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