Brandenburg: Mindestlohn für öffentliche Aufträge steigt

Die Brandenburger Mindestlohnkommission hat mehrheitlich beschlossen, die von den Auftragnehmern bei der Ausführung von öffentlichen Aufträgen im Land Brandenburg einzuhaltende Lohnuntergrenze zu erhöhen. Sie soll um 50 Cent auf 9 Euro pro Stunde erhöht werden, so das Landesarbeitsministerium. Für die Erhöhung des Mindestlohns ist eine Änderung des Brandenburgischen Vergabegesetzes durch den Landtag nötig. Die Empfehlung wird daher über das Kabinett an den Landtag weitergeleitet.

Brandenburg steht damit die zweite Anhebung des Mindestlohns für öffentliche Aufträge ins Haus. Die erste Erhöhung um 50 Cent auf 8,50 Euro fand im Februar 2014 statt. Der Landtag folgte damals der Empfehlung der Brandenburger Mindestlohnkommission. Damit wird auch dieses Mal gerechnet. Der Koalitionsvertrag der rot-roten Landesregierung sieht außerdem vor, das brandenburgische Vergabegesetz zu novellieren und mit dem neuen bundesgesetzlichen Rahmen zu synchronisieren. Dazu gehört auch, dass ab dem 30. Juni 2019 die Lohnuntergrenze im brandenburgischen Vergabegesetz mit dem bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn übereinstimmen soll.

Die Brandenburger Mindestlohnkommission ist ein neunköpfiges unabhängiges Gremium. Besetzt ist es paritätisch mit acht stimmberechtigten Mitgliedern von Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Wissenschaft und Landesverwaltung. Dazu kommt eine nicht stimmberechtigte Staatssekretärin aus dem Landesarbeitsministerium. Aufgabe der Mindestlohnkommission ist es, der Landesregierung mindestens alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Fortentwicklung der Lohnuntergrenze auf Basis der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in Brandenburg vorzulegen. Die nächste Beratung der Brandenburger Mindestlohnkommission ist für Herbst 2016 angekündigt. forum vergabe

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