Bremen: Neubaudächer müssen begrünt werden

Die Bremer Stadtbürgerschaft hat auf Antrag des Umweltsenators ein Ortsgesetz beschlossen, das Bauherren dazu verpflichtet, Flachdächer und Freiflächen von Neubauten zu begrünen. Es stützt sich auf die Landesbauordnung der Hansestadt, die Vorschriften zur Begrünung baulicher Anlagen und die Gestaltung von Freiflächen auf Baugrundstücken erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei Dachbegrünungen, deren Kosten 5 bis 10 Prozent des geplanten Bauwerks übersteigen würden.

"Gründächer und begrünte Freiflächen sind eine wirksame Antwort auf Extremwetter", erläuterte Maike Schaefer, Vorsitzende der grünen Regierungsfraktion in der Bürgerschaft. Gründächer hielten Niederschläge zurück und entlasteten so die Kanalisation. Bremen wende sich damit zugleich gegen den Trend zu Schotter und Steinen in den Vorgärten. Auf grünen Freiflächen könne Regenwasser versickern. Außerdem seien Pflanzen als Lebensraum für bedrohte Insekten wichtig und könnten die Stadt in Hitzesommern kühlen.

Die Begrünungspflicht für Freiflächen an Neubauten verschärft die bisherige Regelung nach § 8 der Landesbauordnung. Bisher waren lediglich versickerungsfähige Beläge auf Freiflächen vorgeschrieben gewesen. Nun ist eine Pflanzendecke verpflichtend. Die Politik verspricht sich davon, dass ein höherer Anteil des Niederschlagswassers im Boden versickert und die Verdunstungsleistung aus dem Boden höher ist. "Die Durchwurzelung des anstehenden Bodens und das durch die Begrünung geförderte Bodenleben erhöhen diese Effekte maßgeblich", heißt es in einer Vorlage der Umweltverwaltung. Die Untere Naturschutzbehörde Bremens wird eine Liste von Pflanzenarten veröffentlichen, deren Verwendung bei der Begrünung von Baugrundstücken empfohlen wird. Die Liste soll durch Aufklärung und gezielte Beratung von Bauwilligen popularisiert werden. Ordnungsrechtlich will die Hansestadt in die Gestaltungsfreiheit bei der Art der Begrünung und der Auswahl der Bepflanzung nicht eingreifen. cm

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