Bürokratieabbau: Höhere GWG-Grenze entlastet Unternehmen

Unternehmensführung
Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist von 410 Euro auf 800 Euro angehoben worden. Foto: Egon Häbich/pixelio.de

Die im vergangenen Jahr beschlossene Anhebung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG) verringert spürbar die Bürokratie. Das hat eine DIHK-Umfrage unter Unternehmen ergeben: Drei Viertel registrieren eine deutliche Entlastung. Kleinstunternehmen fühlen sich sogar zu 90 Prozent deutlich entlastet. Selbst bei größeren Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einer automatisierten Buchhaltung sehen zwei Drittel eine Verbesserung.

In der politischen Diskussion war die Anhebung der GWG-Grenze lange hoch umstritten. Befürworter argumentierten, eine höhere Abschreibungsgrenze würde die Liquidität der Unternehmen zum Anschub von Investitionen erhöhen. Ihre Gegner meinten, dass sie mit einer automatisierten Buchhaltung oder für Steuerberater keine Belastung sei. Erst im April 2017 wurde die höhere Grenze im sogenannten Lizenzschrankengesetz umgesetzt. Sie liegt nun bei 800 Euro ohne Umsatzsteuer, nachdem sie über 50 Jahre bei 410 Euro ohne Umsatzsteuer eingefroren war.

Das Ergebnis der DIHK-Umfrage gibt den Befürwortern der Anhebung Recht: 76 Prozent der Unternehmen spüren positive Effekte. Die Hälfte der positiven Rückmeldungen kam von kleinen Betrieben mit weniger als 50 Mitarbeitern. Die meisten Unternehmen sehen vor allem eine Vereinfachung bei der Inventarisierung der Wirtschaftsgüter und bei der Berechnung der Abschreibungsdauer. Ein Fünftel der Unternehmen bemerkt eine Entlastung durch höhere Liquidität.

Wenig Vorteile sehen nur Unternehmen, die GWGs automatisch in ein Anlageverzeichnis aufnehmen. Das gilt auch für jene, die eine Sammelabschreibung (Poolabschreibung) nutzen. Bei einer Entlastung von sechs Minuten Zeitersparnis pro bearbeitetem Wirtschaftsgut und 42 Wirtschaftsgütern pro Jahr, beträgt bei zwei Dritteln der betroffenen Unternehmen die Entlastung in der Summe mehr als 330 Mio. Euro jährlich. Das ist fast dreimal so viel, wie das zweite Bürokratieentlastungsgesetz aus dem Jahr 2017 gebracht hat. Der DIHK plädiert deshalb für eine Anhebung der GWG-Grenze auf 1000 Euro. Für den Bürokratieabbau könnten zeitnahe Betriebsprüfungen samt verkürzter Aufbewahrungsfristen "ein nächster großer Schritt" sein.

cm/DIHK

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