Der Kommentar

#Bürokratieabbau – Teil 1

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Es geht um den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes". Die KI erklärt Tarifautonomie so: "Tarifautonomie ist das Recht von Gewerkschaften und Arbeitgebern, Arbeitsbedingungen autonom und ohne staatliche Einmischung durch Tarifverträge zu regeln." Tatsächlich wird die Tarifautonomie durch dieses Gesetz aber unterlaufen.

Was genau ist vorgesehen? Für Aufträge des Bundes ab 50.000 Euro werden alle Unternehmen, die nicht einem Tarifvertrag unterliegen, welcher nach § 10 des Bundestariftreuegesetzes zertifiziert ist, wie beispielsweise Haustarifverträge, mit einer Fülle von Nachweispflichten belegt.

Das Arbeitsministerium legt dazu per Rechtsverordnung Lohnhöhen, Sonderzahlungen, Jahresurlaub, Höchstarbeitszeiten, Mindestruhezeiten und Ruhepausen branchenweise fest. Wenn sich ein Unternehmen um einen öffentlichen Auftrag des Bundes bewirbt, aber keinen Tarifvertrag hat, muss es sich ersatzweise an die Rechtverordnung binden und dieses nachweisen.

Dazu muss die eine Gruppe von Bietern belegen, dass der Tarifvertrag auch tatsächlich eingehalten wird, zum Beispiel durch eine Präqualifizierung. Betriebe ohne Tarifbindung, wie etwa ausgegliederte Pflegebetriebe oder Planungsbüros, haben umfangreiche Nachweispflichten durch "geeignete Unterlagen", wie beispielsweise Lohnabrechnungen, Zahlungsbelege, Arbeitsverträge, Arbeitszeitaufzeichnungen.

Zur Kontrolle der Gesetzestreue wird eine Prüfstelle Bundestariftreue eingerichtet. Für Streitfälle und Unklarheiten im Gesetz wird eine zusätzliche Clearingstelle geschaffen. Es muss doch schließlich alles seine Ordnung haben, oder?

Den zusätzlichen Erfüllungsaufwand schätzt der Gesetzgeber auf einmalig 7,6 Millionen Euro und jährlich 1,5 Millionen Euro. Die Kosten für die Wirtschaft werden auf nur 400.000 Euro im Jahr geschätzt. Nicht beziffert werden die Kosten für den Steuerzahler, weil sich die Unternehmer den Papierkram einfach sparen. Eine Studie des Bundesbauministeriums hat dieses 2021 nachweisen können.

Außerdem müssen noch ein paar kleine Änderungen in anderen Gesetzen vorgenommen werden. Dazu zählen das Arbeitsgerichtsgesetz, das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, das Wettbewerbsregistergesetz, das Tarifvertragsgesetz, das Mindestlohngesetz und das Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Ist doch schnell gemacht.

Nun muss man wissen, dass praktisch seit es das Vergaberecht gibt, die Bundesländer versuchen, Tariftreue in den Bewerbungsbedingungen zu verankern. Zwischenzeitlich hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Rüffert-Urteil 2008 diese Regelungen schon mal wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung kassiert.

Am meisten ärgert die Begründung der Ministerin: "Der Verdrängungswettbewerb über die Lohn- und Personalkosten wird eingeschränkt." Als verlängerter Arm der Gewerkschaften sollte die Ministerin mal schauen, wie die Realitäten am Arbeitsmarkt sind. Arbeitskräftemangel schlägt Lohndumping schon seit einigen Jahren. Ob das der einzige Ausrutscher beim Bürokratieabbau bleibt? Ich befürchte, eine Fortsetzung folgt.

Ihr Martin Thieme-Hack

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Prof. Dipl.-Ing. (FH) Martin Thieme-Hack
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Hochschule Osnabrück, Fakultät A&L

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