Bund beschließt höhere Wertgrenze für Direktaufträge

Das Bundeskabinett hat im Dezember die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten sogenannten "Abweichenden Verwaltungsvorschriften zur Vereinfachung der Vergabe von niedrigvolumigen öffentlichen Aufträgen im Unterschwellenbereich" beschlossen.

Die Regelung soll Auftragsvergaben künftig deutlich erleichtern. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Zugleich werden die krisenbedingt von 3.000 Euro auf 5.000 bzw. 8.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich um ein Jahr verlängert. Bis zu diesen Höhen müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen.

Die Beschaffung von Leistungen mit niedrigem Auftragsvolumen soll damit schneller und effizienter werden. Das Wirtschaftsministerium hat eine jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft errechnet. Die Erleichterungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger Anwendung finden. cm/BMWK

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Projektleitung/ -steuerung in unseren technischen..., Bad Neuenahr-Ahrweiler  ansehen
Technischer Sachbearbeiter Fachrichtung..., Singen  ansehen
Stadtplaner*in, Raumplaner*in, Geograph*in für..., Kiel  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen