Bund beschließt höhere Wertgrenze für Direktaufträge
Die Regelung soll Auftragsvergaben künftig deutlich erleichtern. Mit den neuen Verwaltungsvorschriften wird die Wertgrenze für Direktaufträge für Vergabestellen des Bundes für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen von derzeit 1.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Zugleich werden die krisenbedingt von 3.000 Euro auf 5.000 bzw. 8.000 Euro angehobenen Direktauftragswertgrenzen für den Baubereich um ein Jahr verlängert. Bis zu diesen Höhen müssen Vergabestellen des Bundes bei Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit kein Vergabeverfahren durchführen.
Die Beschaffung von Leistungen mit niedrigem Auftragsvolumen soll damit schneller und effizienter werden. Das Wirtschaftsministerium hat eine jährlichen Entlastungswirkung von über 300 Millionen Euro für die Bundesverwaltung und die Wirtschaft errechnet. Die Erleichterungen sollen gleichermaßen für Zuwendungsempfänger Anwendung finden. cm/BMWK
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