Naturbelassene Flächen genauso wichtig wie gestaltete

Bundesamt für Naturschutz legt Handlungsprinzipen für urbane grüne Infrastruktur vor

Bundesamt für Naturschutz (BfN) Grünflächenmanagement
Das Bundesamt für Naturschutz hat neun "Handlungserfordernisse und -prinzipien zur strategischen Sicherung, Planung, Unterhaltung und Management von urbaner grüner Infrastruktur" vorgestellt. Foto: DGS

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im März erstmals ein Konzept für die Grüne Infrastruktur in Deutschland vorgelegt. Neben Daten und Fachkonzepten für die Raum- und Umweltplanung des Bundes enthält es auch eine Liste von neun "Handlungserfordernissen und -prinzipien zur strategischen Sicherung, Planung, Unterhaltung und Management von urbaner grüner Infrastruktur".

Zwar wendeten sich diese Forderungen "primär an kommunale Akteure", heißt es in dem Dokument der Oberen Bundesbehörde, doch seien sie "auch im Rahmen der Aktivitäten zur Stadtentwicklung für den Bund relevant". Dabei komme es weniger auf einzelne Flächen an, als auf übergreifende Grünkonzepte für städtische Räume, erläuterte die BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel in Berlin. Naturbelassene Flächen seien für Städte genauso wichtig wie von Menschen gestaltete Flächen. Worauf es ankomme, seien die Beiträge von Stadtgrün und Stadtnatur zu einer landschafts- und freiraumbezogenen Erholung sowie zur Naturerfahrung und Gesundheit der Menschen.

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BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel fordert übergreifende Grünkonzepte für städtische Räume. Foto: Neue Landschaft

Ökologisches Grünflächenmanagement einführen

Gesichert und entwickelt werden sollten "Lebensräume urbaner biologischer Vielfalt durch ein ökologisches Grünflächenmanagement und die Förderung von Gebäude bewohnenden Arten", heißt es im ersten Handlungsprinzip zur urbanen grünen Infrastruktur. Ähnlich klingt das zweite Handlungsprinzip: Das Naturerleben einschließlich des Erlebens und Wahrnehmens von Arten durch vielfältige Angebote von Stadtnatur und die Erhöhung der Artenvielfalt im öffentlichen Grün sowie in Wohn- und Arbeitsumfeld soll gefördert werden. Dabei bezieht sich das BfN auf die 2007 vom Bundeskabinett verabschiedete Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. Dort seien "auch für urbane Landschaften Visionen formuliert und mit Zielen und Maßnahmen untersetzt" worden.

Für Mehrfachnutzung und Funktionsvielfalt sorgen

Zur Verbesserung städtischer Lebensqualität sowie zur Erreichbarkeit von Grünräumen sollte die urbane grüne Infrastruktur erhalten sowie qualitativ erhöht werden, heißt es im dritten Handlungsprinzip. Dazu müsse die "Mehrfachnutzung und Funktionsvielfalt von Grün- und Freiräumen" gefördert werden (Handlungsprinzip vier).

Um die Steuerung der Flächeninanspruchnahme für Siedlung und Verkehr geht es im fünften Handlungsprinzip zur urbanen grünen Infrastruktur. Sie soll "im Sinne einer doppelten Innenentwicklung" und der "Freihaltung von Engstellen im Lebensraumverbund bei Siedlungserweiterungen" durchgesetzt werden. Sinnvoll sei die "Schaffung vernetzter Grünsysteme auf verschiedenen Maßstabsebenen": Stadtregion, Gesamtstadt, Stadtteil, Quartier (Handlungsprinzip sechs). Gezielt solle das Stadtgrün zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels eingesetzt werden, verlangt das Handlungsprinzip sieben. Gemeint sind damit vor allem Maßnahmen gegen urban-heats-Effekte bei großer Wärme sowie zur Wasserretention bei Starkregen. Dabei kann sich das BfN eine "integrierte Entwicklung grüner, grauer und sozialer Infrastrukturen" vorstellen. Anknüpfungspunkte seien das Regenwassermanagement, die Gebäudebegrünung sowie die Ausstattung sozialer Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime mit "gebäudebezogenen Grünräumen wie Naturerfahrungsräumen, kleinen Parks oder urbanen Gärten" (Handlungsprinzip acht).

Kommunale Landschaftspläne anwenden

Das BfN plädiert dabei für eine Förderung von Kooperationen und Allianzen zwischen den für Umwelt-, Landschafts-, Freiraum- und Grünplanung beziehungsweise Stadtentwicklung und Naturschutz zuständigen Fachämtern mit anderen Disziplinen wie Mobilität, Ver- und Entsorgung und Gesundheit und der Stadtbevölkerung. Dabei müssten auch zivilgesellschaftliche Organisationen aus den Bereichen Naturschutz, Umweltbildung, Sport, Architektur einbezogen werden (Handlungsprinzip neun).

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Die Handlungsprinzipien stehen im Bundeskonzept Grüne Infrastruktur, das Ende vergangen Monats veröffentlicht wurde. Grafik: BfN

Die angestrebten Ziele zur Sicherung und Verbesserung von Natur und Landschaft im urbanen Raum will das BfN mit kommunalen Landschaftsplänen, beziehungsweise Landschaftsprogrammen in Deutschlands Stadtstaaten erreichen. Sie eigneten sich als umfassende Umweltinformationssysteme sowie als "vorausschauende, steuernde Werkzeuge zur Anwendung der Planungsprinzipien der grünen Infrastruktur in besonderem Maße". Bei der Planung und Implementierung der grünen Infrastruktur komme ihnen als formelles Instrument eine besondere Bedeutung zu.

Grüne Infrastruktur bisher zu wenig beachtet

Das Bundeskonzept Grüne Infrastruktur bündelt auf 70 Seiten vorliegende Daten sowie Fachkonzepte und stellt Bundesbeamten und -Politikern Informationen über Natur und Landschaft bereit. Sie können ihre Vorhaben damit leichter auf ökologische Verträglichkeit hin prüfen. Das BfN setzt damit zugleich ein Vorhaben der Großen Koalition für diese Legislaturperiode um. "Der grünen Infrastruktur wurde bislang zu wenig Beachtung geschenkt", kritisierte BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel. Sie sei aber für Gesellschaft und Wirtschaft genauso unverzichtbar wie die sogenannte graue Infrastruktur mit Straßen und Schienen, Kanälen, Hochspannungsleitungen sowie menschlichen Siedlungen. Um die grüne Infrastruktur zu stärken, ginge es neben dem Schutz von Flächen für Naturschutzgebiete und Nationalparke vor allem um die Renaturierung von Flussauen und die Wiedervernetzung von Habitaten und Lebensräumen an Bundesautobahnen und Fernverkehrsstraßen durch Grünbrücken. cm

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