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Anfang Dezember hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Begründung zu seinem Urteil vom 13. September vorgelegt, nachdem Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen. Es solle "Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeiten einschließlich der Überstunden der Arbeitnehmer in ihrem gemeinsamen Betrieb" erfassen und aufzeichnen. Die Bundesregierung kündigte an, zeitnah einen Gesetzentwurf zur Novelle des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vorzulegen.Das Gericht nimmt Bezug auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie...