Bundesbehörden streiten über Genome Editing

Genome Editing Pflanzenforschung
Beim Genome Editing wurden im Erbgut von Tabak-Pflanzen einzelne Bausteine abgeschaltet oder ausgetauscht, ohne jedoch neue Gene einzuführen. Foto: 3268zauber, CC BY-SA 3.0

Neue Züchtungsmethoden wie das Genome Editing sind höchst umstritten. Während das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sie in einer Stellungnahme für unbedenklich erklärt, vertritt das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine gegenteilige Meinung. Es stützt sich dabei auf ein eigenes Rechtsgutachten und ein weiteres mehrerer Gentechnik-kritischer Gruppen.

Beim Genome Editing werden auf biochemischem Wege einzelne Bausteine im Erbgut von Pflanzen abgeschaltet oder ausgetauscht, ohne jedoch neue Gene einzuführen. Die so entstandenen Pflanzen - im Test waren bereits der Tabak und die Acker-Schmalwand - sind von herkömmlichen nicht zu unterscheiden. Die Wissenschaftszeitschrift "Nature Methods" hatte Genome Editing 2011 zur "Methode des Jahres" gewählt.

Nach Auffassung des Bundesamtes für Verbraucherschutz führt sie nicht zu gentechnisch veränderten Pflanzen.

Unter die strengen Auflagen des deutschen Gentechnikgesetzes würden sie nicht fallen. Die BVL-Stellungnahme bezieht sich vor allem auf die Oligonukleotid gerichtete Mutagenese (ODM) und die CRISPR-Cas9-Technik, die eine große Zeit- und Kostenersparnis in der Grundlagenforschung und in der praktischen Pflanzenzüchtung ermöglichen. Beide Methoden führen zu Punktmutationen im Genom, mit denen sich die Pflanzen verbessern lassen.

Die gezielt herbeigeführte Veränderung wäre genau so auch durch Kreuzen oder natürliche Mutationen möglich gewesen. Die kritischen Gutachter des BfN argumentieren dagegen, dass die Konstrukte, mit denen die gewünschte Schnittstelle im Erbgut gefunden und der DNA-Strang dort aufgetrennt und wieder repariert wird, nicht natürlich, sondern eigens zu dem Zweck künstlich erzeugt worden seien. Zudem würden sie mit Gentechnik ähnlichen Verfahren in die Pflanzenzellen eingeführt, deswegen seien die damit erzeugten Pflanzen nicht als natürlich anzusehen.

In den nächsten Wochen wird die EU-Kommission darüber entscheiden, wie die Genome-Editing-Verfahren in Bezug auf die Gentechnikgesetze einzustufen sind. Die meisten Länder außerhalb Europas wollen fallweise entscheiden.

cm/Industrieverband Agrar

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