Bundeskabinett erfüllt Vorgabe des Klimaanpassungsgesetzes von 2023

Klimawandel-Anpassungsstrategie setzt auf Stadtgrün

Das Bundeskabinett hat im Dezember die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke vorgelegte Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS) verabschiedet. Sie benennt 33 Ziele und über 180 Maßnahmen für die Vorsorge vor Extremereignissen wie Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser. Eine besondere Bedeutung hat die "Aktivierung von Stadtgrün, um Hitzebelastung zu reduzieren". Mit der Vorlage der Strategie setzt die Bundesregierung eine zentrale Vorgabe aus dem Bundesklimaanpassungsgesetz von 2023 um.
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz Bauwerksbegrünung
Bundesumweltministerin Steffi Lemke unterwegs in der freien Natur. In der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel geht es ihr aber auch um das Stadtgrün. Foto: BMUV, Sascha Hilgers

Im Mittelpunkt: Parks, Bäume und Gebäudegrün

Der Erhalt, die Weiterentwicklung und Qualifizierung grüner Infrastruktur wie Parkanlagen, Straßenbäume und Gebäudegrün sei wichtig, um Bereiche mit hoher thermischer Belastung und die Intensität der städtischen Wärmeinsel zu reduzieren, heißt es in der Anpassungsstrategie: "Bäume und insbesondere Bestandsbäume sind als Teil der grünen Infrastruktur von besonders hoher Bedeutung." Bei der Begrünung müsse auf eine klimaresiliente, biodiverse und allergiearme Bepflanzung geachtet werden.

Zur Messung des Ziels einer "Aktivierung des Stadtgrüns" in allen Städten ab 10.000 Einrwohnern soll der Indikator "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" verwendet werden. Er befindet sich noch in der Entwicklung und soll auf dem Indikator "Erreichbarkeit städtischer Grünflächen" (kurz: "Grünerreichbarkeit") des Instituts für ökologische Raumentwicklung gründen. Zur Annäherung an eine "kühlende" Grünfläche soll das Verdunstungs- und Verschattungspotenzial berücksichtigt werden, beispielsweise durch das "Grünvolumen". Es bemisst die Vegetation auf den Grünflächen (m³/m²), und gibt das oberirdische Volumen des Grünraums aller auf einer Grundfläche stehenden Pflanzen an, inklusive Gebäudegrün: "Je größer das Grünvolumen auf den Flächen ist, desto stärker ist ihre Wirkung zur Hitzereduktion am Tag."

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Parks und Bäume stehen im Mittelpunkt der "Aktivierung von Stadtgrün, um Hitzebelastung zu reduzieren. Die "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" soll gemessen werden. Foto: Anastasiia, Adobe Stock

Das Maß: "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen"

"Eine 'Erreichbarkeit kühlender Grünflächen' ist gegeben, wenn eine öffentlich zugängliche, kühlende Grünfläche in einer fußläufig leicht zu bewältigenden Distanz erreicht werden und als wohn- und/oder arbeitsortnaher kühlender Aufenthaltsort bei Hitzeereignissen genutzt werden kann", heißt es in der Anpassungsstrategie. Wohn- und Arbeitsortnahe Grünflächen hätten aufgrund ihrer Entlastungswirkung bei Hitze eine hohe Bedeutung vor allem für sozial benachteiligte und wenig mobile Bevölkerungsgruppen. Sie seien daher auch wichtig für eine soziale und gerechte Stadt.

Es ist vorgesehen, Stadtgebiete mit Handlungspriorität zu identifizieren, die aufgrund ihrer Lage (geografisch, topografisch) und Struktur (Bebauungsstruktur, Baumaterialien, Sozialstruktur) besondere stadtklimatische Defizite aufweisen. Bis 2030 soll die "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" mindestens stabil gehalten werden. In Gebieten mit Handlungspriorität soll ab 2026 eine Verbesserung erreicht werden. Es wird angestrebt, für 2035 für diese Gebiete einen Mindestzielwert der Erreichbarkeit kühlender Grünflächen in Prozent der Bewohner festzulegen.

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Die Anpassungsstrategie empfiehlt auch Dach-, Fassaden- und Liegenschaftsbegrünungen. Sie erzielten oft vergleichbare physikalische Effekte wie (bau-)technische Lösungen. Foto: chatchai, Adobe Stock

Wo wenig Grün ist: mehr "Grünvolumen" schaffen

Außerdem soll das Grünvolumen in den Gebieten mit Handlungspriorität gesteigert werden. Damit soll eine höhere Durchgrünung dieser Gebiete geschaffen und die hohe thermische Belastung der kommenden Jahre reduziert werden. Die Zielwerte sollen im Rahmen der Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie und in Abstimmung mit den Beteiligten formuliert werden, sobald belastbare Werte der "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" und des Grünvolumens vorliegen und die Gebiete mit Handlungspriorität mittels Forschung festgelegt wurden.

Bei der "Anpassung von Gebäuden und Liegenschaften zum Schutz der Nutzenden" empfiehlt die Anpassungsstrategie an den Klimawandel auch auf Dach-, Fassaden- und Liegenschaftsbegrünungen ein: "Diese erzielen oft vergleichbare physikalische Effekte wie rein (bau-)technische Lösungen, rufen jedoch weitere positive Effekte wie die Erhöhung der Wasserrückhaltefähigkeit zur Entlastung der kommunalen Kanalisation, die Verbesserung des Mikroklimas, die Steigerung der Biodiversität oder ähnliches hervor", heißt es in der Strategie. Besonders hervorgehoben werden Maßnahmen in den Bundesländern wie die Gründachpflicht für Neubauten in der Hansestadt Bremen, das Förderprogramm "GründachPLUS" in Berlin und das Gründachkataster in Nordrhein-Westfalen. cm/BMUV

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