Nachrichten und Aktuelles

Bundesrat beschließt Vorfahrt für Recyclingprodukte

Der Bundesrat hat den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie verabschiedet. Das novellierte Gesetz ist bereits im vergangenen Monat in Kraft getreten. Neue Rechtsverordnungen zur Produktverantwortung wird die Bundesregierung in Kürze erlassen. Mit den neuen Regelungen soll das Kreislaufwirtschaftsrecht ökologisch fortentwickelt werden. Das betrifft auch die Regelungen zur Beschaffung der öffentlichen Hand.

Nach § 45 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die Behörden des Bundes, die der Aufsicht des Bundes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, Sondervermögen und sonstige Stellen verpflichtet, bei der Beschaffung Erzeugnissen zu bevorzugen, die ökologisch vorteilhaft hergestellt wurden oder entsprechende Eigenschaften aufweisen.

Konkret geht es um Erzeugnisse, die in rohstoffschonenden, energiesparenden, wassersparenden, schadstoffarmen oder abfallarmen Produktionsverfahren hergestellt worden sind, durch Vorbereitung zur Wiederverwendung oder durch Recycling von Abfällen, insbesondere unter Einsatz von Rezyklaten, oder aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt worden sind, sich durch Langlebigkeit, Reparaturfreundlichkeit, Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit auszeichnen oder im Vergleich zu anderen Erzeugnissen zu weniger oder schadstoffärmeren Abfällen führen oder sich besser zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung eignen.

cm/BMU

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Stadt- und Regionalplaner*in, Brake  ansehen
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
eine*n Landschaftsarchitekt*in/-planer*in, Schwerte  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen