Bundesrat stoppt Erbschaftsteuerreform

Der Bundesrat hat der im Bundestag beschlossenen Erbschaftsteuerreform die Zustimmung verweigert. Die sozialdemokratisch, grün und links geführten Bundesländer lehnen die von der Großen Koalition vorgesehenen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen ab. Reiche würden damit übermäßig privilegiert. Damit kann die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Steuer nicht fristgemäß in Kraft treten.

Nun muss der Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss. Die Länderkammer verlangt, dass dort "grundlegende Änderungen" am Text vorgenommen werden. Sollte die Erbschaftsteuerreform so bleiben wie von CDU/CSU und SPD im Bundestag beschlossen, drohe sie, vom Bundesverfassungsgericht erneut gekippt zu werden.

Die erste Sitzung des 32-köpfigen Vermittlungsauschusses wird am 7. September stattfinden. Bis Ende September könne ein Kompromiss erreicht werden, sagte Vermittlungsausschuss-Vorsitzender Johann Wadephul. Inzwischen werden verschiedene neue Erbschaftsteuermodelle diskutiert. Grünen-Chef Cem Özdemir hat eine einheitliche Steuerpauschale von 15 Prozent ins Gespräch gebracht. Durch Beibehaltung der bestehenden Freibeträge könne das Familienerbe geschont werden. Ähnlich äußerte sich Ifo-Präsident Clemens Fuest, der allerdings eine Pauschale von 8 Prozent befürwortet. cm

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