Abfallwirtschaft und Bodenschutz

Bundesrat verschiebt Mantelverordnung ins nächste Jahr

Der Deutsche Bundesrat hat beschlossen, die Beratungen zur sogenannten Mantelverordnung in seinen Ausschüssen und im Plenum auf das kommende Jahr zu verschieben. Die für Abfallwirtschaft und Bodenschutz zuständigen Abteilungsleiter aus den Landesumweltministerien und dem Bundesumweltministerium konnten sich nach Informationen des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie (HDB) im September nicht auf einen Kompromiss verständigen.

Wir sind allerdings skeptisch, ob es einer weiteren Arbeitsgruppe in den kommenden sechs Monaten gelingen wird, woran Bund und Länder in den vergangenen rund 15 Jahren gescheitert sind", sagte HDB-Vizepräsident Matthias Jacob. Er wies darauf hin, dass der aktuelle Entwurf dem Anspruch nicht gerecht werde, wirtschaftlich tragbare und in der Praxis sowohl für Bauunternehmen als auch für Vollzugsbehörden gut umsetzbare Regelungen zu schaffen. "Ob das im weiteren Verfahren heilbar ist, da habe ich große Zweifel."

Der HDB-Vizepräsident brachte erneut die Verabschiedung eines Bauabfallverwertungsgesetzes nach österreichischem Vorbild ins Gespräch. Damit könne "ein konsistenter, rechtssicherer und vollziehbarer Regelungsrahmen geschaffen werden". Das Ziel der österreichischen Regelung sei die Förderung der Kreislaufwirtschaft und die Materialeffizienz. Die Verordnung richte sich unter anderem an den Bauherren. Er ist danach für eine ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation des Rückbaus verantwortlich. Bauabläufe brauchten klare Verantwortlichkeiten, so der HDB. Man müsse auf der Baustelle beproben und entscheiden können, ob verwertet werden könne oder auf Deponien beseitigt werden müsse.
cm/HDB

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