Bundesregierung beschließt "Masterplan Stadtnatur"

Das Bundeskabinett hat einen von Bundesumweltministerin Svenja Schulze vorgelegten "Masterplan Stadtnatur" beschlossen. Er soll das 2017 veröffentlichte Weißbuch "Stadtgrün" umsetzen. Der Plan benennt 26 Maßnahmen, die Kommunen dabei unterstützen sollen, natürliche, grüne Lebensräume zu schaffen, die Stadtbewohnern Erholung bieten und gleichzeitig eine höhere Vielfalt an heimischen Tieren und Pflanzen fördern.

Zu den vorgesehenen Maßnahmen zählt unter anderem ein neuer Förderschwerpunkt Stadtnatur beim Bundesprogramm Biologische Vielfalt des Bundesumweltministeriums ab 2020. Naturschutzbelange sollen in die Gebäudesanierungsprogramme des Bundes integriert werden. Bei der energetischen Stadtsanierung sind die Belange der grünen Infrastruktur und des Naturschutzes zu berücksichtigen. Bei der Novelle des Baugesetzbuchs sind Naturerfahrungsräume zu berücksichtigen. Außerdem soll es eine Fachkonvention mit bundeseinheitlichen Orientierungswerten für die Grünausstattung und Erholungsversorgung geben. Anders als in dem Entwurf des Masterplans vom Oktober 2018 (NL 11/2018) zählt die rechtliche Stärkung der grünen Infrastruktur in der Städtebauförderung nicht mehr zu den vorrangigen Maßnahmen.

Die Integration von Stadtgrün in die Programme der Gesundheitspolitik ist lediglich ein Prüfauftrag. Die im Weißbuch "Stadtgrün" vorgeschlagene Kompensation baulicher Verdichtung durch Ausgleichsmaßnahmen in dicht besiedelten Gebieten fällt unter den Tisch. Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau hat die Entscheidung der Bundesregierung als "gute Nachricht für die Menschen in Deutschland und auch für die Branche des Garten- und Landschaftsbaus" begrüßt. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekten dagegen kritisierte den Masterplan als "Umsetzungsprogramm für die Arten- und Biotopvielfalt". Die Regierung bleibe "hinter dem Weißbuch Stadtgrün zurück". cm

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