
Neben dem weißen Hautkrebs und seinen Vorstufen hat die Bundesregierung drei Erkrankungen des Handgelenks und der Hand als Berufskrankheiten anerkannt. Unter den Nummer 2113 und 2114 wurden im Januar das Karpaltunnel-Syndrom (KTS), das Hypothenar-Hammer-Syndrom (HHS) und das Thenar-Hammer-Syndrom (THS) in die entsprechende Liste aufgenommen. Das teilte die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung mit.Beim Karpaltunnel-Syndrom ist der Nervus medianus im Karpaltunnel des Handgelenks durch Druck geschädigt worden. Das geschieht durch wiederholte...