Pilotprojekt startet: Digitalisierung vorantreiben

Bundesregierung will Online-Verfahren an Amtsgerichten testen

An ausgewählten Amtsgerichten sollen künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Gerichtsverfassungsgesetz dafür die Voraussetzungen schaffen soll, hat der Bundestag im Oktober in erster Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat als besonders eilbedürftig zugeleitet.
Digitalisierung
Ob das Berlin-Kreuzberg Online-Verfahren erproben wird, steht noch nicht fest. Die Entscheidung darüber soll das zuständige Bundesland treffen. Foto: Jörn Zägel, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0

Die Regelungen des Entwurfs umfassen die Voraussetzungen für das Online-Verfahren, ein digitales Eingabesystem sowie eine Kommunikationsplattform. Die Auswahl der teilnehmenden Gerichte soll von den Ländern auf dem Verordnungswege vorgenommen werden können.

Gegenstand von Online-Verfahren soll auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkt werden, in denen eine Geldsumme geltend gemacht wird, die den Betrag nach § 23 Nr 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht übersteigt. Aktuell liegt der Betrag bei 5000 Euro.

Die weitere Digitalisierung der Justiz sei eine "wesentliche Voraussetzung" für einen "zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. "Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen."

Die Arbeit an den Gerichten solle so zudem effizienter gestaltet werden: "Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden." heute im bundestag/SCR

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