Pilotprojekt startet: Digitalisierung vorantreiben
Bundesregierung will Online-Verfahren an Amtsgerichten testen

Die Regelungen des Entwurfs umfassen die Voraussetzungen für das Online-Verfahren, ein digitales Eingabesystem sowie eine Kommunikationsplattform. Die Auswahl der teilnehmenden Gerichte soll von den Ländern auf dem Verordnungswege vorgenommen werden können.
Gegenstand von Online-Verfahren soll auf bürgerliche Rechtsstreitigkeiten beschränkt werden, in denen eine Geldsumme geltend gemacht wird, die den Betrag nach § 23 Nr 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht übersteigt. Aktuell liegt der Betrag bei 5000 Euro.
Die weitere Digitalisierung der Justiz sei eine "wesentliche Voraussetzung" für einen "zukunftsfähigen und bürgernahen Rechtsstaat", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. "Das zivilgerichtliche Online-Verfahren soll daher Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, ihre Ansprüche im Bereich niedriger Streitwerte in einem einfachen, nutzerfreundlichen, barrierefreien und digital unterstützten Gerichtsverfahren geltend zu machen."
Die Arbeit an den Gerichten solle so zudem effizienter gestaltet werden: "Eine ressourcenschonende Bearbeitung soll dabei im Bereich sogenannter Massenverfahren, aber auch generell für die Geltendmachung von Geldforderungen vor den Amtsgerichten erzielt werden." heute im bundestag/SCR
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