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Bundestag behandelt Stadtgrün-Antrag in erster Lesung

Der Beschlussantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen für ein 800 Millionen Euro schweres Förderprogramm "Grüne Freiräume und Wasser für coole Städte" sowie neue baurechtliche Hebel für mehr Stadtgrün ist vom Bundestag in erster Lesung behandelt worden. Er wurde anschließend zur Beratung in den parlamentarischen Bauausschuss überwiesen.

Neben dem neuen Förderprogramm, das die Städtebauförderung ergänzen soll, will die grüne Bundestagsfraktion eine ausreichende Grünflächenversorgung in den § 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufnehmen. Das Gesetzbuch soll eine neue Grünflächenkategorie definieren sowie eine mangelnde Grünausstattung und Erreichbarkeit öffentlichen Grüns als Kriterium für einen städtebaulichen Missstand festlegen.

In Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen sollen Stadtgrün-Standards festgelegt und dafür eine Freianlagen- und Grünflächenverordnung erlassen werden können. Landschaftspläne, Baumschutzsatzungen sowie ein Baulücken- und Leerstandskataster müssten obligatorisch werden. In der Baunutzungsverordnung soll eine Grünkennzahl als Mindestwert für die Grünausstattung auf Grundstücken eingeführt werden. Dach- und Fassadenbegrünung seien ab einer bestimmten Flächengröße verbindlich zu etablieren.

Die grüne Bundestagsabgeordnete Sylvia Kotting-Uhl warnte in der Parlamentsdebatte vor der Hitze in deutschen Städten, die eine Auswirkung des Klimawandels sei: "Alles bei nur einem Grad durchschnittlicher Erwärmung." Nach Auffassung des BGL-Präsidenten Lutze von Wurmb enthält der Antrag der Grünen-Fraktion "richtige und wichtige Ansätze für klimagerechte Städte und Gemeinden". Mit einem umfassenden Förderprogramm und Änderungen im Baurecht könnten große Fortschritte im Bereich des öffentlichen Grüns erreicht werden. cm

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