"Wachstumsimpulse durch neue Steuervorteile"

Bundestag beschließt Investitionssofortprogramm

Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionssofortprogramm für den Wirtschaftsstandort Deutschland beschlossen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sprach von einem "Wachstumsbooster". Er sieht ein Bündel kurzfristig umzusetzender Maßnahmen vor, die alle Unternehmen gleichermaßen unterstützen und Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen sollen. Dazu gehören Steuersenkungen, eine Förderung der E-Mobilität sowie Forschungsinvestitionen.
Wirtschaftsentwicklung Forschung und Bildung
Das Programm stammt von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil. Foto: Bundesregierung/Jesco Denzel

Es soll eine degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in Höhe von 30 Prozent aufgelegt werden. Die Ausweitung der degressiven AfA gilt für Investitionen ab dem 1. Juli 2025 und vor dem 1. Januar 2028. Investitionen in die Transformation der Wirtschaft würden damit beschleunigt, so das Bundesfinanzministerium. Es werde sichergestellt, dass die Abschreibungen schnell und in der Breite wirkten. Zudem werden die Unternehmenssteuern deutlich gesenkt.

Um bei der steuerlichen Belastung von Unternehmen international wettbewerbsfähiger zu werden, werden der aktuelle Körperschaftsteuersatz beginnend ab dem Jahr 2028 jeweils um einen Prozentpunkt gesenkt – von derzeit 15 Prozent auf 10 Prozent. Ab dem Jahr 2032 beträgt die Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen dann knapp 25 Prozent statt aktuell knapp 30 Prozent. Für den Standort Deutschland sei das ein international wichtiges Zeichen.

Mit dem Gesetzentwurf wird auch die E-Mobilität weiter gefördert und ausgebaut. Dafür wird eine degressive Abschreibung für zwischen dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 neu angeschaffte Elektrofahrzeuge eingeführt. Sie beginnt mit einem Abschreibungssatz von 75 Prozent, damit alle Unternehmen – auch kleine und mittlere Unternehmen – davon profitieren. Der Abschreibungszeitraum von sechs Jahren entspricht der regelmäßigen durchschnittlichen Nutzungsdauer. Bei E-Fahrzeugen erhöht sich die Bemessungsgrundlage beim Bruttolistenpreis von 70.000 Euro auf 100.000 Euro.

Um Investitionen in die Forschung zu fördern, wird bei der Forschungszulage die Bemessungsgrundlage deutlich erhöht und unbürokratisch die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Im Zeitraum von 2026 bis 2030 wird bei der steuerlichen Forschungszulage die Obergrenze der Bemessungsgrundlage von 10 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro angehoben.

Um die Anhebung des Fördersatzes bürokratiearm zu erreichen, werden die förderfähigen Aufwendungen ausgeweitet. Dabei werden die Gemein- und Betriebskosten über einen pauschalen Abschlag von 20 Prozent berücksichtigt. So vereinfacht sich das Verfahren deutlich. cm/BMF

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