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Bundestag beschließt Maßnahmenpaket zum Insektenschutz

Insektenschutz Bundesregierung und -ministerien
Stehen jetzt unter gesetzlichem Biotopschutz: extensiv genutzte Mähwiesen, so wie diese Bienenwiese. Foto: Alexandra H., pixelio.de

Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung.

Die geänderte Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung unter Federführung des Bundeslandwirtschaftsministeriums sieht eine deutliche Reduktion des Pestizid-Einsatzes sowie den Glyphosat-Ausstieg bis Ende 2023 vor. Schon vorher gelten neue und deutliche Einschränkungen des Totalherbizids. Andere Herbizide dürfen parallel dazu auf weniger Flächen gespritzt werden, so dass Insekten mehr Rückzugsräume bleiben. Erstmals gibt es Maßnahmen zur Verringerung der Lichtverschmutzung.

So genannte Skybeamer und die Verwendung von Insektenfallen außerhalb geschlossener Räume werden verboten. Temporäre Naturschutzmaßnahmen für Natur auf Zeit werden gestärkt, ebenso wie die Berücksichtigung des Insektenschutzes bei der Landschaftsplanung. Mehr Lebensräume für Insekten sollen entstehen, indem der gesetzliche Biotopschutz um Streuobstwiesen, extensiv genutzte Mähwiesen sowie Steinriegel und Trockenmauern ergänzt wird.

"Das Insektensterben ist dramatisch und braucht entschlossene Antworten", sagte Bundesumweltministerin Svenja Schulze. "Der Schutz der Artenvielfalt ist eine ebenso wichtige Zukunftsaufgabe wie der Klimaschutz." Insekten seien nicht nur eine Nahrungsgrundlage für Vögel, sondern auch die Müllabfuhr und der Gesundheitsdienst der Umwelt. Deshalb sei es ein großer Erfolg, dass Insekten nun besser geschützt würden. cm/BMU

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