Bundestag beschließt neues Meister-BAföG

Der Deutsche Bundestag hat im Februar mit großer Mehrheit eine Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) beschlossen. Das sogenannte Meister-BAföG soll neue Anreize für die Weiterbildung zum Meister, Techniker und Fachwirt schaffen. Neue Förder-Zielgruppen sind Frauen, Bachelorabsolventen und Studienabbrecher.

Wenn auch der Bundesrat zustimmt, werden ab August die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten von 210/215 Euro auf 235 Euro monatlich steigen. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht. Das Meister-BAföG öffnet sich von nun an für Bachelorabsolventen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen eine Aufstiegsförderung erhalten. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung soll so erhöht werden.

Die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das „Meisterstück“ werden steigen. Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: Künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Im Bundestag stimmten neben den Fraktionen von CDU/CSU und SPD auch die Grünen für die Gesetzesnovelle. Die Linke enthielt sich der Stimme. cm

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