Nachrichten und Aktuelles

Bundestag beschließt Neuregelung des Insolvenzrechts

Der Bundestag hat auf Antrag der Großen Koalition eine Novellierung des Insolvenzrechts beschlossen. Unternehmen sollen sich damit schneller wieder aufrappeln können. Neu eingeführt wird eine vorgerichtliche Sanierung, die sogenannte Unternehmensrestrukturierung. In diesem Verfahren können Betriebe, die noch zahlungsfähig sind, mit ihren Gläubigern eigenständig über einen Restrukturierungsplan verhandeln. Dabei leistet ein bezahlter Restrukturierungsbeauftragter Hilfestellung.

Das neue Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanIns FOG) soll die Lücke zwischen dem Bereich der freien, ganz allein auf dem Konsens beruhenden Sanierung der Unternehmen einerseits und einer Sanierung im Insolvenzverfahren andererseits schließen. Nach Auffassung der Großen Koalition kann eine frühzeitig eingeleitete und gut vorbereitete Sanierung Insolvenzen verhindern. Zugleich werde das deutsche Insolvenzrecht damit europarechtskonform angepasst.

Bis zum 31. Januar ausgesetzt bleibt die Antragspflicht bei Insolvenzen. Bundestag und Bundesrat beschlossen im Dezember zugleich eine Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (COVInsAG). Die Neuregelung soll Unternehmen unterstützen, die staatliche Hilfen durch Verzögerungen bei der Auszahlung erst im Januar erhalten. Von der Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrags entbunden sind deshalb nur Betriebe, die vom 1. November bis zum 31. Dezember 2020 einen Antrag auf finanzielle Hilfeleistungen aus staatlichen Programmen in der Coronakrise gestellt haben. Sollte es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich gewesen sein, einen Antrag auf Hilfeleistung zu stellen, obgleich das Unternehmen in den Kreis der Antragsberechtigten fällt, ist der Geschäftsführer ebenfalls von der Insolvenzantragspflicht befreit. cm

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Bachelor of Science (B. Sc.) bzw. ..., Iserlohn  ansehen
Forstwirt*in (m/w/d), Stuttgart  ansehen
Stadt- und Regionalplaner*in, Brake  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen