Bundestag debattiert Länder- und Kommunalentlastung

Der Deutsche Bundestag hat im vergangenen Monat in erster Lesung das von der Bundesregierung eingebrachte „Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes“ (LKEG) debattiert. Es soll Ländern und Kommunen vier Jahre lang finanziell unter die Arme greifen. Der Entwurf wurde an die Parlamentsausschüsse überwiesen. Bei den Beratungen ist der Haushaltsausschuss federführend.
Finanzpolitik Bundesregierung und -ministerien
Die Zukunft der kommunalen Spielräume liegt jetzt im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags. Foto: Klaus-Uwe Gerhardt/ pixelio.de

Das Entlastungsgesetz sieht vor, finanzschwache Länder und Kommunen rückwirkend vom 1. Januar dieses Jahres bis 2029 mit insgesamt vier Milliarden Euro zu unterstützen. Denn die finanzielle Lage der Kommunen hat sich seit 2023 erheblich zuspitzt.

Das Finanzierungsdefizit der Kommunen in den Flächenländern betrug 2025 etwa 31,9 Milliarden Euro: gegenüber dem Vorjahr ist das eine Verschlechterung um 7,1 Milliarden. Ähnlich dramatisch sieht es beim kommunalen Kassenkreditbestand aus: Ende 2025 betrug er rund 41,6 Milliarden Euro.

Die geplante Unterstützung des Bundes besteht aus drei Elementen: 250 Millionen Euro sollen jährlich an finanzschwache Flächenländer gehen. Sie sollen damit bei ihren Maßnahmen zur Entlastung der von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützt werden.

Die Mittel werden als Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben.

Zur Entlastung ostdeutscher Länder für Rentenzahlungen aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR stellt der Bund jährlich etwa 350 Millionen Euro zur Verfügung. Ihr Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung soll von 2026 bis 2029 von 50 auf 40 Prozent sinken.

Der Anteil des Bundes stiege entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Die finanziellen Spielräume der ostdeutschen Länder würden damit verbessert.

Finanzstarke Länder sollen laut Entwurf durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolge entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. cm/ Bundesregierung/ Bundesrat

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