Bundestag diskutiert über Reform der Städtebauförderung

Die umstrittene neue Programmstruktur der Städtebauförderung liegt mit dem Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2020 dem Bundestag zur Entscheidung vor. Insgesamt hat die Bundesregierung für die Städtebauförderung Mittel in Höhe von 790 Millionen Euro eingeplant. Die Einzelpläne der Ministerien werden noch bis zum 13. November 2019 beraten. Dabei kann sich auch der parlamentarische Bauausschuss äußern. Verabschiedet wird der Bundeshaushalt vom Parlament dann am 29. November.

Nach dem Haushaltsentwurf soll es künftig statt sechs nur noch drei Städtebauförderungsprogramme geben: Das Programm "Lebendige Zentren" ist mit 300 Millionen Euro ausgestattet, das Programm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" mit 290 Millionen Euro und das Programm "Sozialer Zusammenhalt" mit 200 Millionen Euro. Abschließend geregelt wird das Städtebauförderungsgesetz jedoch erst in einer Bund-Länder-Vereinbarung. Die Verhandlungen dazu stehen ab Dezember an.

In der parlamentarischen Debatte zeichnen sich inzwischen zwei Optionen ab: Die eine ist der Erhalt und die Aufstockung des Städtebauförderprogramms "Zukunft Stadtgrün". Das gilt jedoch als unwahrscheinlich. Die andere Option ist eine Festlegung der grünen Infrastruktur als Querschnittsaufgabe in der neuen Programmstruktur mit einer Quote von mindestens 15 Prozent für das Stadtgrün. "Wir diskutieren noch sehr intensiv", sagte die Sybille Benning, CDU-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Bauausschusses, auf Anfrage: "Wichtig ist mir, dass für das Stadtgrün explizit Gelder zur Verfügung stehen. Sollte keine Quote in der Verwaltungsvereinbarung möglich sein, dann müssen wir das Programm 'Zukunft Stadtgrün' erhalten."

Dr. Robert Kloos, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) hat die Politik zu "einer nachdrücklichen Verankerung des Stadtgrüns in den einzelnen Programmen der Städtebauförderung" aufgefordert. Wenn nun ein eigenes Programm für das Stadtgrün nicht mehr realisierbar sei, müssten mindestens 15 Prozent der Fördermittel in allen Programmteilen der Städtebauförderung für grün-blaue Infrastrukturen verwendet werden. Mit dieser Zielquote könnten der Grundstock für klimaangepasste Städte verlässlich fortgeführt werden. cm

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