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Bundestag hat Gesetz gegen Abmahnmissbrauch beschlossen

Der Bundestag hat ein vom Bundesjustizministerium eingebrachtes Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. Der Abmahnmissbrauch soll damit erheblich eingedämmt werden. Das neue Gesetz soll diesem Geschäftsmodell die Grundlage entziehen und vor allem kleine und mittlere Unternehmen sowie Selbstständigen schützen. Es soll in Kürze in Kraft treten.

Beseitigt werden finanzielle Fehlanreize: Mitbewerber können künftig keine Kostenerstattung mehr verlangen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern.

Gestärkt werden diejenigen, die sich gegen missbräuchliche Abmahnungen wehren. Abmahner dürfen sich bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen. Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen durch die Schaffung mehrerer Regelbeispiele für missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen. Zudem bekommen sie einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Auch unseriösen Wirtschaftsverbänden, die zur Erzielung von Einnahmen aus Abmahnungen gegründet werden, wird die Geschäftsgrundlage entzogen. Anspruchsberechtigt sind nur noch Wirtschaftsverbände, die sich - nach Erfüllung bestimmter Anforderungen - auf einer Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände eintragen lassen. cm

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