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Bundestag stellt frisches Geld für klimataugliches Stadtgrün bereit

Klimaanpassung Klimawandel
Mit Mitteln aus der ersten Tranche wird in Berlin-Neukölln bereits der 50 ha große Volkspark Hasenheide klimaresilient umgebaut. Foto: FOTOMEYLE, Flickr, CC BY 2.0

Im Mai hat der Haushaltsausschuss des Bundestags die dritte Tranche des 2020 aufgelegten Sonderprogramms "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" in Höhe von 176 Millionen Euro beschlossen. Gefördert werden Maßnahmen zur Klimaanpassung und Modernisierung im städtischen Raum. Bis zum 15. Oktober können Städte und Gemeinden bundesweit geeignete Projekte für die Jahre 2022 bis 2025 beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBSR) einreichen.

Gefördert werden investive Projekte mit hoher Wirksamkeit für Klimaschutz (CO2-Minderung) und Klimaanpassung, mit hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial. Projektbeispiele sind die Ertüchtigung von Park- und Grünanlagen, die Entsiegelung und Begrünung von Frei- und Verkehrsflächen sowie die Förderung der Biodiversität. Das Sonderprogramm versteht sich als Beitrag des Bundes zur klimaangepassten Stadtentwicklung durch eine gezielte Entwicklung und Modernisierung von Grün- und Freiflächen.

Die Auswahl der Förderkommunen nimmt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags auf der Grundlage einer Projektskizze vor. Die Städte und Gemeinden werden dann aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen. Projekte im Rahmen des Förderprogramms müssen von den betreffenden Kommunen zu mindestens 10 Prozent mitfinanziert werden. Der Bundesanteil beträgt maximal 85 Prozent der Kosten. Sie werden aus dem Sondervermögen "Energie- und Klimafonds" finanziert.

Mit der dritten Tranche sind im Rahmen des Sonderprogramms insgesamt 467 Millionen Euro für die Entwicklung und Modernisierung von Grün- und Freiflächen bereitgestellt worden. 2020 wurden 107 Projekte für eine mögliche Förderung in Höhe von insgesamt 190 Millionen Euro ausgewählt. 2021 kamen 148 Projekte für eine mögliche Förderung in Höhe von 100 Millionen hinzu.

cm/BBSR/BMWSB

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