Bundestag verabschiedet VOB-Modernisierung

Der Termin zur Modernisierung des Vergaberechts kann gehalten werden. Der Deutsche Bundestag hat im Februar die Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (VergRModVO) verabschiedet. Nun steht nur noch der Beschluss des Bundesrates aus. Mit ihr wird am 18. März gerechnet. Die Verordnung kann damit im April in Kraft treten.

Betroffen sind vor allem die komplett überarbeiteten Abschnitte zwei und drei der VOB, Teil A. Sie regeln detailliert die Arten der Vergabe, Zulässigkeitsvoraussetzungen, den Ablauf der Verfahren, die Vergabe nach Losen, Eignungsnachweise und die Qualitätssicherung. Es gibt Regelungen zur Aufhebung der Ausschreibung, darüber, welche Angebote nicht berücksichtigt werden und zu Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit.

Für die VOB, Teil B sind nur wenige Änderungen vorgesehen. Sie sind auf einige Sätze und Absätze beschränkt, die unter anderem die Verträge über die Europäische Union und die Arbeitsweise der Europäischen Union durch den Europäischen Gerichtshof betreffen. Rechtlich gesehen stellt Teil B Allgemeine Geschäftsbedingungen dar, deren Geltung vereinbart werden muss. cm

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Fachkraft für Baumkontrolle (m/w/d), Stuttgart  ansehen
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen