Das Aufstellen

Das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist in Nordrhein-Westfalen künftig verboten. Das regelt ein neues Bestattungsgesetz. Ab Mai 2015 dürfen Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit dem Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.

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