Das Aufstellen

Das Aufstellen von Grabsteinen aus Kinderarbeit ist in Nordrhein-Westfalen künftig verboten. Das regelt ein neues Bestattungsgesetz. Ab Mai 2015 dürfen Grabsteine aus Ländern mit Kinderarbeit nur noch mit dem Siegel einer anerkannten Zertifizierungsstelle aufgestellt werden.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Sachbearbeiter*in Gewässerbau in der Abteilung..., Giessen  ansehen
Stadt- und Regionalplaner*in, Brake  ansehen
Landschaftsplaner (m/w/d) , Cloppenburg  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen