Bundesagentur bietet Arbeitgebern Unterstützung an

Das sind die staatlichen Förderprogramme zur Flüchtlingsintegration

Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Eine erfolgreiche Eingliederung von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt kann den Fachkräftemangel der Branche lindern. Foto: VGL Baden-Württemberg

Der VGL Nordrhein-Westfalen hat eine Liste von Fördermöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt, die Unternehmen bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen helfen soll. Die Angebote reichen von der Möglichkeit, künftige Lehrlinge bis zu zwölf Monate im Betrieb zu testen bis hin zur finanziellen Unterstützung von Arbeitgebern, die bereit sind, junge Menschen mit noch mangelnden Fähigkeiten einzustellen. Im Folgenden werden die Förderinstrumente kurz dargestellt.

Assistierte Ausbildung (AsA)

Mit AsA können Auszubildende und Ausbildungsbetrieb vor und während einer betrieblichen Berufsausbildung unterstützt werden. Ziel ist der erfolgreiche Ausbildungsabschluss. Die ausbildende Firma kann Hilfestellung bei der Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und der Begleitung des Azubis im Betriebsalltag erhalten.

Ausbildungsbegleitende Hilfen für junge Menschen (abH)

Mit abH erhalten junge Menschen Unterstützung, die sich in einer betrieblichen Berufsausbildung oder in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) befinden. AbH können helfen, das Risiko eines Ausbildungsabbruchs abzuwenden. Die Förderangebote richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall.

Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)

Eine EQ dient der Vermittlung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die künftigen Auszubildenden und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennenzulernen. Eine EQ läuft über eine Dauer von mindestens sechs bis maximal zwölf Monate.

NL-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Gärtner:in mit Funktion Vorarbeiter:in (w/m/d) -..., Bremen  ansehen
Bauleitung (a) im Bereich Grünplanung, Freiburg  ansehen
Projektleiter*in (m/w/d) gesucht!, Gronau-Epe  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen
Geflüchtete Ausbildung und Beruf
Unternehmen können beispielsweise finanzielle Unterstützung dafür erhalten, Flüchtlinge mit unzureichenden Fachkenntnissen einzustellen. Foto: VGL Baden-Württemberg

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Mit einem EGZ können Arbeitgeber finanziell unterstützt werden, wenn sie Mitarbeiter einstellen möchten, die (noch) nicht über die gewünschten beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügen. Bei der Höhe und Dauer des EGZ müssen die individuellen Fähigkeiten, die der Arbeitsuchende für den jeweiligen Arbeitsplatz mitbringt, berücksichtigt werden.

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wie Maßnahmen bei einem Arbeitgeber (MAG), Perspektiven für Flüchtlinge (PerF) und Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF)

Zur Feststellung oder zur Vermittlung von beruflichen Kenntnissen kann eine Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG) durchgeführt werden. Die Maßnahme kann bis zu sechs Wochen dauern. Bei Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosen, deren berufliche Eingliederung aufgrund von schwerwiegenden Vermittlungshemmnissen besonders erschwert ist, darf die Dauer zwölf Wochen nicht überschreiten.

Zur Feststellung vorhandener beruflicher Kompetenzen von Flüchtlingen wird eine spezielle Maßnahme bei einem Träger (MAT) angeboten - Perspektiven für Flüchtlinge (PerF). Speziell für junge Flüchtlinge wurde die Maßnahme Perspektiven für junge Flüchtlinge (PerjuF bzw. PerjuF-H für den handwerklichen Bereich) konzipiert.

WeGebAU - Weiterbildung Geringqualifizierter Beschäftigter und Beschäftigter in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)

Wenn geringqualifizierte Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen, die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen (beispielsweise Umschulungen oder Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen) und deswegen keine Arbeitsleistung

erbringen können, kann für solche weiterbildungsbedingten Ausfallzeiten ein Arbeitsentgeltzuschuss gewährt werden. Dem Beschäftigten können die Lehrgangskosten ganz erstattet werden. Auch ein Zuschuss zu zusätzlich entstehenden Weiterbildungskosten (wie etwa Fahrkosten) ist möglich.

Detaillierte Informationen zu den hier aufgezählten Förderinstrumenten finden sich unter www.arbeitsagentur.de (Pfad: Startseite > Unternehmen > Arbeitskräftebedarf > Beschäftigung > Geflüchtete Menschen).

Über den Einsatz der Förderinstrumente entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter im Einzelfall - auch ob die sonstigen Förder- und Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind. Besonders hervorzuheben sind zwei von der Arbeitsagentur entwickelte branchenübergreifende Kooperationsmodelle zur nachhaltigen beruflichen Integration von Menschen in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Diese zielen darauf ab, über eine frühzeitige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung verzahnt mit einer (abschlussbezogenen) Aus- und Weiterbildung sowie einer langfristigen Beschäftigungsperspektive, Geringqualifizierte - nicht nur Flüchtlinge - als Fachkräfte dauerhaft zu beschäftigen - bei gleichzeitig systematischem Spracherwerb.

Für weitere Informationen können sich Betriebe telefonisch an den Arbeitgeber-Service wenden (0800 4555520), der auch mit der Anlaufstelle für Flüchtlinge, dem "Integration Point", vernetzt ist.

VGL Nordrhein-Westfalen/hb

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Redaktions-Newsletter

Aktuelle GaLaBau Nachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen