Das Verstreuen von Totenasche
Das Verstreuen von Totenasche auch auf privaten Grundstücken wird in Bremen als erstem Bundesland erlaubt. Eine entsprechende Regelung tritt im Januar 2015 in Kraft. Voraussetzung sind eine schriftliche Verfügung des Verstorbenen über einen Ort zum Verstreuen und eine Person für die Totenfürsorge. Der letzte Hauptwohnsitz des Verstorbenen muss im Land Bremen gewesen sein. Über den Entwurf war monatelang gestritten worden. Vor allem von der CDU und aus der Kirche war Kritik gekommen.
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