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Datenschutzrecht für Kleinbetriebe entschärft
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag auf Antrag von CDU, CSU und SPD kleine Unternehmen von Bürokratie entlastet.
Beschäftigen Firmen höchstens 20 Mitarbeiter, die sich mit Datenverarbeitung beschäftigen, müssen sie künftig keinen betrieblichen Datenschutzbeauftragten mehr ernennen. Bisher lag der entsprechende Schwellenwert bei höchstens zehn Mitarbeitern. Von der Neuregelung sollen rund 90 Prozent der Handwerksbetriebe und ein auch ein Teil der GaLaBau-Unternehmen profitieren.
Eine Lockerung der übrigen Datenschutzvorgaben ist mit der Gesetzesnovelle nicht verbunden. Allerdings: Mitarbeiter dürfen ihrem Betrieb nun auch in elektronischer Form erlauben, ihre Daten zu verarbeiten. Das war bisher nur schriftlich möglich. Auch zur Energieberatung werden Kleinbetriebe nicht mehr verpflichtet. Voraussetzung: Sie verbrauchen nicht mehr als 400.000 Kilowattstunden per anno. Nach Expertenschätzung werden damit rund 2.800 Firmen von den sogenannten Energie-Audits befreit.
Kritik an der Neuregelung kommt vom Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Er bezeichnete die Schwellenwerterhöhung als "falsche Maßnahme, die die Wahrung des hohen Datenschutzniveaus in Deutschland ernsthaft gefährden könnte". Es sei ein "Trugschluss", dass die neue Regelung eine Entlastung für die Unternehmen darstelle. "Spätestens wenn man aufgrund des fachlichen Kompetenzverlusts mittelfristig teures externes Wissen einkaufen muss oder sich wegen Datenschutzverstößen der Bußgeldforderung der Aufsichtsbehörde gegenüber sieht, wird man feststellen, dass hier am falschen Ende gespart wurde." cm