Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat es in sich
Schwarz-rote Koalition plant Milliarden fürs Stadtgrün

Umgesetzt werden soll die vom Kabinett Scholz im Dezember 2024 beschlossene Klimaanpassungsstrategie. Einer der Schwerpunkte der Anpassungsstrategie liegt auf der "Aktivierung von Stadtgrün, um Hitzebelastung zu reduzieren". Konkret geht es um den Erhalt, die Weiterentwicklung und Qualifizierung grüner Infrastruktur wie Parkanlagen, Straßenbäume und Gebäudegrün, um Bereiche mit hoher thermischer Belastung und die Intensität der städtischen Wärmeinseln zu verringern. "Bäume und insbesondere Bestandsbäume sind als Teil der grünen Infrastruktur von besonders hoher Bedeutung", heißt es in dem von der neuen Koalition bekräftigten Kabinettsbeschluss vom Dezember letzten Jahres.
Klimaanpassungsstrategie nutzen und anpassen
Die dazu bestehenden Förderprogramme, so CDU, CSU und SPD, sollten "zielgerichtet und effizient" genutzt und gegebenenfalls angepasst werden. Die Finanzierung von Vorsorgemaßnahmen werde nun gemeinsam mit den Bundesländern "auf solide Beine gestellt" und die "Kommunen bei der Anpassung an den Klimawandel" würden unterstützt. Dabei ist es vorgesehen, zur Messung des Ziels einer "Aktivierung des Stadtgrüns" in allen Städten ab 10.000 Einwohnern den Indikator "Erreichbarkeit kühlender Grünflächen" zu verwenden. Handlungspriorität sollen Stadtgebiete haben, die aufgrund ihrer Lage (geografisch, topografisch) und Struktur (Bebauungsstruktur, Baumaterialien, Sozialstruktur) besondere stadtklimatische Defizite aufweisen. Dort soll das Grünvolumen gesteigert werden.
Die neue Koalition hat sich vorgenommen, dazu einen Sonderrahmenplan Naturschutz und Klimaanpassung einzurichten. In den Koalitionsverhandlungen haben sich CDU, CSU und SPD bereits Gedanken zur Finanzausstattung des neuen Sonderrahmenplans gemacht. Die Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" veranschlagt dafür jährlich eine Milliarde Euro von 2025 bis 2028. Die Mittel sollen aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) kommen, der mit Geld aus dem neuen Sondervermögen Infrastruktur aufgestockt werden soll. Es soll geprüft werden, ob die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden kann. Dann müsste der Bund auch auf lange Sicht Länder und Kommunen dabei finanziell unterstützen.
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Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz verstetigen
Auf alle Fälle verstetigt wollen CDU, CSU und SPD das vom Kabinett Scholz im März 2023 beschlossene Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK). Die Koalitions-Arbeitsgruppe "Ländliche Räume, Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt" sieht dafür einen einmaligen finanziellen Aufwuchs von 1,5 Milliarden Euro vor. Vorgesehen sind dafür vielfältige Investitionen in die Stärkung der Ökosysteme und des Stadtgrüns in Deutschland. Dazu gehört auch ein "Maßnahmenpaket Stadtnatur". Damit sollen unter anderem Flächen entsiegelt, bestehende Grünflächen naturnah umgestaltet und Stadtbäume gepflanzt werden.
Das ANK beinhaltet auch eine bundesweite Förderung von Solargründächern. Gefördert werden sollen die Mehrkosten im Vergleich zu einem konventionellen Dach. Auch die Ausgaben für die Aufstellung eines angepassten Pflegeplans, die Anschaffung der erforderlichen Pflegetechnik sowie die Aus- und Weiterbildung des Personals sollen danach übernommen werden. Die Förderung von Solargründächern war im vergangenen Jahr wegen notwendig gewordener Haushalts-Kürzungen auf Eis gelegt worden. Nun könnte die Förderung zurückkommen.
Modernisierung von Sportplätzen erneut förderfähig
Zentrale Anlaufstelle für den natürlichen Klimaschutz auf Bundesebene ist das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz. Das ANK geht seit vergangenem Monat weiter in die Fläche. Um Projekte zum natürlichen Klimaschutz schnell und passgenau auf den Weg zu bringen und mit Maßnahmen der Bundesländer zu verzahnen, werden bundesweit Regionalbüros zum natürlichen Klimaschutz eingerichtet. Sie werden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) koordiniert.
Als Maßnahme der nationalen Wasserstrategie sieht der Koalitionsvertrag auch eine Förderung der blau-grünen Infrastruktur vor, die gemeinsam mit den Ländern vor dem Hintergrund des Klimawandels weiterentwickelt werden soll. Die neue Koalition hat sich darauf verständigt dafür von 2025 bis 2028 jährlich 250 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen.
Für mindestens eine Milliarde Euro will sich die Koalition aus CDU, CSU und SPD an die Modernisierung der kommunalen Sportstätten machen. Neben Sporthallen und Schwimmbädern sollen auch Sportplätze erneut förderfähig sein. Laut Koalitionsvertrag stehen dabei die Schaffung von Barrierefreiheit, Energieeffizienz und die Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit im Mittelpunkt.

Schrittweise Verdoppelung der Städtebauförderung
Nicht zuletzt sieht der Koalitionsvertrag eine schrittweise Verdoppelung des Finanzvolumens der Städtebauförderung vor. Von 790 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2024 soll die Städtebauförderung bis 2028 auf jährlich 1,58 Milliarden Euro steigen. Das hilft auch dem Stadtgrün. Denn seit der Umstrukturierung der Städtebauförderung im Kabinett Merkel 2020 sind Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung, vor allem durch eine Verbesserung der grünen Infrastruktur, zur Fördervoraussetzung für die Durchführung von Gesamtmaßnahmen geworden.
Aus der Sicht des Bundesverbands Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (BGL) sind die für die blau-grüne Infrastruktur vorgesehenen Programme des Bundes und die geplante Sportstättenförderung "starke Signale für die Klimaanpassung und den überfälligen Abbau des Sanierungsstaus in den Kommunen". Vor allem die Einrichtung eines "Sonderrahmenplans Naturschutz und Klimaanpassung" sowie die Verstetigung des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz" seien durch ihre finanzielle Unterlegung in Milliardenhöhe "sehr positive Ankündigungen". Damit seien zentrale Forderungen des BGL aufgegriffen worden, lobte BGL-Präsident Thomas Banzhaf. cm