Der Markt zur Gebäudebegrünung wächst in allen Bereichen

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Gebäudegrün Bauwerksbegrünung
In 2021 sind in Deutschland etwa 8 700.000 m² Foto: BuGG

Bei keiner der zahlreichen Veranstaltungen zu Klimawandel, Klimafolgenanpassung oder Stadt der Zukunft bleibt die Gebäudebegrünung unerwähnt. Noch nie waren Dach-, Fassaden- und Innenraumbegrünungen so präsent wie heute. Noch nie haben so viele deutsche Städte Dach- und Fassadenbegrünungen mit Zuschüssen gefördert. Und noch nie liefen so viele verschiedene Forschungs- und Förderprojekte zu Wirkungen, Weiter- und Neuentwicklungen von Gebäudegrün.

Der Bundesverband GebäudeGrün (BuGG) veröffentlichte nun im dritten Jahr in Folge den "BuGG-Marktreport Gebäudegrün". Mit dem Marktreport 2022 werden die Zahlen des Gebäudegrünungsmarktes aktualisiert, im Fokus stehen dabei die Zuwächse bei der Dach- und Fassadenbegrünung und die BuGG-Städteumfrage 2021 zu den kommunalen Förderinstrumenten.

Zudem gibt es Informationen zu neuen Themen wie beispielsweise das BuGG-Positionspapier "Solar-Gründach". Wichtige Hinweise zu den Förderprogrammen von "Solar-Gründächern" und einen Übersichtsbeitrag zu Thema "Hitze" stehen ebenfalls zur Verfügung.

Fassadenbegrünungen in Deutschland

Eine Ermittlung der Größe der in 2021 begrünten Fassadenflächen ist schwerer durchzuführen als bei den begrünten Dachflächen. Lassen sich die Werte von "wandgebundenen" Fassadenbegrünungen noch recht einfach ermitteln, da die Systemlösungen nur zum Zwecke der Begrünung und in Quadratmetern vertrieben und eingebaut werden, verhält sich das bei "bodengebundenen" Fassadenbegrünungen anders. Dort können Systemanbieter von Kletterhilfen (z. B. Seile und Netze) oft nicht eindeutig zuordnen, ob die verkauften Produkte für Begrünungszwecke eingesetzt beziehungsweise welche Flächen tatsächlich begrünt wurden.

Je nachdem mit welchem Abstand lineare Rankhilfen nebeneinander eingebaut werden, ergeben sich unterschiedlich große Begrünungsflächen. Ein laufender Meter linearer Rankhilfe entspricht nicht zwingend 1 m² Fassadenbegrünung. Eine genaue Ermittlung der neu hinzugekommenen Flächen von bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit selbstklimmenden Pflanzen (Direktbegrüner ohne Kletterhilfen) ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Unter anderem sind die Vertriebswege der eingesetzten Pflanzen vielfältig, sowohl Fachleute als auch Privatpersonen führen die Begrünung durch.

Der BuGG hat die Mitglieder, die Produkt- und Systemlösungen zur Fassadenbegrünung anbieten, nach begrünten Flächen in 2021 befragt. Dabei wurden die Flächensummen sowohl boden- (allerdings nur die Flächen mit Kletterhilfen) als auch wandgebundener Fassadenbegrünungen abgefragt, mit den folgenden Ergebnissen:

  • In Deutschland wurden demnach im Jahr 2021 insgesamt etwa 86 600 m² Fassadenfläche mit wandgebundener und bodengebundener Fassadenbegrünung (mit Kletterhilfen) neu begrünt.
  • Die wandgebundenen Fassadenbegrünungen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 13 300 m² ein.
  • Die bodengebundenen Fassadenbegrünungen mit Kletterhilfen nehmen dabei eine Flächengröße von etwa 73 300 m² ein.

Gründächer in Deutschland

Die wichtigsten Ergebnisse der BuGG-Gründachsubstrat-Umfrage (eine Methode, bei der über die vertriebenen Mengen auf die eingebauten Flächen umgerechnet wird) werden wie folgt zusammengefasst:

  • In Deutschland sind im Jahr 2021 insgesamt 8 681 416 m² Dachbegrünungen neu hinzugekommen.In 2020 waren es 7 839 977 m².
  • Extensivbegrünung: 7 160 805 m². Das entspricht einem Marktanteil von 82,5 Prozent.
    In 2020 waren es mit 6 437 762 m² 82,1 Prozent.
  • Intensivbegrünung: 1 520 611 m². Das entspricht einem Marktanteil von 17,5 Prozent.
    In 2020 waren es mit 1 402 215 m² 17,9 Prozent.

Mit 8 681 416 m² Dachbegrünung im Jahr 2021 liegt Deutschland vermutlich weltweit an der Spitze. Es liegen von keinem anderen Land höhere Zahlen vor. Das hört sich erst einmal gut und nach viel an, doch bei angenommenen 90.000.000 m² neu entstandener Flachdachfläche sind 8 681 416 m² Dachbegrünung nur etwa 9,6 Prozent! Das heißt, in 2021 blieben etwa 90 Prozent der neuen Flachdachflächen unbegrünt.

Das sind Werte in der Größenordnung, wie sie bereits 2020 und 2021 veröffentlicht wurden. Der Gründachmarkt wächst, die gesicherten Daten dazu liegen vor, es lässt sich jedoch derzeit leider nur abschätzen, welchen Anteil das im Verhältnis zur Flachdachfläche ist.

Es konnten keine belegbaren Zahlen zu den in 2021 neu entstandenen (neu abgedichteten) Flachdachflächen ermittelt werden. Für 2019 wurden 80.000.000 m² (Schätzwert aus Angaben Dachabdichtungsverbände und Literatur, siehe BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2020) und für 2020 wurden 100.000.000 m²(nach Brancheninformationen des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks, siehe BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2021) angenommen.

Für den vorliegenden BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022 wurde die Annahme getroffen, dass in 2021 etwa 90.000.000 m² neue Flachdachfläche (Neubau und Sanierung) entstanden sind.

Weiter ins Detail gehend wird bei Extensiv- und Intensivbegrünungen noch unterschieden zwischen ein- und mehrschichtiger Bauweise:

  • Extensivbegrünungen in einschichtiger Bauweise: 1 816 845 m². Das entspricht 25,4 Prozent der Extensivbegrünungen. In 2020 waren es 26,7 Prozent.
  • Extensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: 5 343 960 m². Das entspricht 74,6 Prozent der Extensivbegrünungen. In 2020 waren es 7,1 Prozent.
  • Intensivbegrünungen in einschichtiger Bauweise: 114 880 m². Das entspricht 7,6 Prozent der Intensivbegrünungen. In 2020 waren es 7,1 Prozent.
  • Intensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: 1 405 731 m². Das entspricht 92,4 Prozent der Intensivbegrünungen. In 2020 waren es 92,9 Prozent.

 

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In 2021 hinzugekommene Dachbegrünungen im Verhältnis zu neu entstandener Flachdachfläche. Abbildung: BuGG
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Anteile extensive und intensive Dachbegrünungen in 2021. Abbildung: BuGG
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Übersicht der ermittelten Zahlen zum Gründachmarkt 2021. Abbildung: BuGG

Entwicklungen im Gründachmarkt von 2008 bis 2021

Da die Gründachsubstrat-Umfrage mit der gleichen Methode und Teilnehmenden schon seit 2008 durchgeführt wird, lassen sich darüber auch gut Entwicklungen ablesen.

  • Von 2008 bis 2021 wurden insgesamt 74 862 593 m² Gründachfläche angelegt.
  • Von der Gesamtmenge wurden 62 704 804 m² Dachfläche extensiv begrünt (83,76 %) und 12 157 789 m² Dachfläche intensiv begrünt (16,24 %).
  • Der Gründach-Markt wächst im Durchschnitt jährlich um etwa 7,5 Prozent.
  • Der Gründach-Markt ist von 2008 bis 2021 um 141 Prozent gewachsen.
  • Der Trend geht zu Intensivbegrünungen (Dachgärten) und damit (überwiegend) begeh- und nutzbaren Dachbegrünungen. Lag der Anteil an Intensivbegrünungen in 2008 noch bei 11,4 Prozent (extensiv: 88,6 %), so hat er in 2021 mit 17,5 Prozent (extensiv: 82,5 %) eine deutlich höhere Dimension eingenommen.
  • Das durchschnittliche jährliche Wachstum von intensiven Dachbegrünungen war höher als bei den extensiven Dachbegrünungen. Über die letzten 14 Jahre hinweg sind die Extensivbegrünungen im jährlichen Durchschnitt um 7,1 Prozent, die Intensivbegrünungen dagegen im Durchschnitt um 10,4 Prozent, gewachsen.
  • Noch deutlicher ist der Trend zu Extensivbegrünungen in mehrschichtiger Bauweise: lag das Verhältnis ein- zu mehrschichtig in 2008 bei 47:53, so wurden für 2021: 25:75 ermittelt.
  • Bei Intensivbegrünungen spielen einschichtige Bauweisen eine untergeordnete Rolle. Wobei keine Zahlen bei mehrschichtigen Bauweisen vorliegen, wie hoch die Anteile an Schüttgüter- beziehungsweise Kunststoffdränagen sind.

Gründach-Index und Gründach-Bundesliga

Der BuGG hat die erhobenen Bestandszahlen begrünter Dächer verschiedener Städte ermittelt und in verschiedenen Varianten einander gegenübergestellt. Von den nachfolgend aufgeführten 20 Städten waren solche Informationen verfügbar: Aachen, Berlin, Braunschweig, Dresden, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a. M., Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Mainz, Mannheim, München, Nürnberg, Nürtingen, Osnabrück, Ottobrunn, Straubing, Rostock und Stuttgart.

In der BuGG-Gründach-Bundesliga Variante 2 wird die Summe der ermittelten Dachbegrünungsflächen je Stadt zur jeweiligen Einwohnerzahl (EW) in Relation gesetzt. Daraus ergibt sich der Gründach-Quadratmeter-Wert pro Einwohner ("Gründach-Index").

Im Durchschnitt der 20 Städte liegt dieser "Gründach-Index" bei 1,1 m²/EW. Der derzeitige Spitzenreiter Stuttgart hat einen "Gründach-Index" von 4,1 m²/EW, das heißt, im Durchschnitt kommen auf jeden Einwohner 4,1 m² Dachbegrünung. Das Reizvolle dieser Vorgehensweise ist, dass auch kleinere Städte um die "Meisterschaft" mitspielen können, da mit relativen Werten agiert wird. Das Ranking ergibt sich somit unabhängig von der Größe der Stadt.

Gebäudegrün Bauwerksbegrünung
In Deutschland haben wir im Durchschnitt einen Gründach-Index von 1,1. Das heißt 1,1 m² Dachbegrünung pro Einwohner. Foto: BuGG
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In 2021 sind in Deutschland etwa 86.000 m² Fassadenbegrünungsfläche (bodengebunden mit Kletterhilfe, l. zu sehen, und wandgebunden, r. hinten zu sehen) neu entstanden. Foto: BuGG

Gründach-Bestand in Deutschland und Wohlfahrtswirkungen begrünter Dächer in Zahlen

Deutschland hat eine lange Gründach-Tradition. Seit Mitte der 70er Jahre werden Dächer professionell begrünt. Zu Beginn in geringeren Dimensionen als in den letzten Jahren, dennoch sind damit einige Dachbegrünungsflächen von 1974 bis 2007 zustande gekommen. Ab 2008 wird die jährlich neu hinzukommende Fläche durch die BuGG-Gründach-Umfrage erfasst. Der Bundesverband geht aufgrund der vorliegenden Zahlen und der daraus abgeleiteten Hochrechnung davon aus, dass es in Deutschland ein Bestand von 120 bis 150 Millionen m² Gründachfläche gibt. Dabei sind Extensiv-, Intensiv- und Tiefgaragenbegrünungen berücksichtigt.

Diese Flächen bedeuten für die verschiedenen Wohlfahrtswirkungen bei einer angenommenen extensiver Begrünungsform umgerechnet:

  • Ein Wasserspeichervermögen von etwa 4 500.000 m³.
  • Eine Verdunstungsleistung von etwa 300.000 m³ pro (Sommer)Tag.
  • Einen Jahresniederschlagswasserrückhalt von etwa 65 700.000 m³.
  • Eine CO2-Speicherung von etwa 120.000 t.
  • Eine Feinstaub-Speicherung von etwa 1 500 t.

Bei Intensivbegrünungen liegen die Leistung noch deutlich höher.

Verschiedene kommunale Förderinstrumente

Die Dach- und Fassadenbegrünung gewinnen im Rahmen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung bundesweit an Bedeutung, denn sie bilden einen Mehrfachnutzen für die Stadt. Auf kommunaler Ebene kann die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch verschiedene Instrumente gefördert werden, die sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Aufwand für die Stadt unterscheiden.

Folgende direkt und indirekt fördernde Instrumente stehen der Kommunalpolitik zur Verfügung:

  • Festsetzungen in Bebauungsplänen;
  • Gestaltungssatzungen;
  • Förderprogramme mit finanziellen Zuschüssen;
  • Ökopunkte im Rahmen der Eingriffsregelung;
  • Gebührenreduktion bei der gesplitteten Abwassergebühr.

Mit Städte-Umfragen und zusätzlichen eigenen Recherchen hat der BuGG aktuelle Zahlen zu den kommunalen Förderinstrumenten zusammengetragen, die auszugsweise nachfolgend vorgestellt werden.

Festsetzung in Bebauungsplänen

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist nach dem BauGB ein verbindlicher Bauleitplan. Er wird durch Satzung beschlossen und schafft Baurecht bei Neubauvorhaben oder bei baulichen Änderungen in einem bestimmten Geltungsbereich (beplanter Innenbereich) einer Gemeinde. Um bestimmte Ziele in der Bauleitplanung zu erreichen, können aus städtebaulichen Gründen rechtsverbindliche Festsetzungen getroffen werden. Die Gründe einer Festsetzung sind in § 9 Abs. 1 BauGB aufgelistet.

Als rechtliche Grundlage zur Festsetzung einer Dach- oder Fassadenbegrünung können je nach Zielsetzung § 9 Abs. 1 Nr. 20 sowie Nr. 25a, b BauGB dienen. Auch länderspezifische Bauordnungen und Landeswassergesetze in Verbindung mit § 9 Abs. 4 BauGB können für Gebäudegrün hinzugezogen werden. Für die Kombination von Dachbegrünung mit Anlagen zur solaren Energiegewinnung (Solar-Gründach) ist eine Festsetzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 25a in Verbindung mit Nr. 23b BauGB möglich.

Vorteil des B-Plans ist die hohe Verbindlichkeit der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung durch die Bauherrschaft. Nachteil dieses Förderinstruments ist der geringe Wirkungsbereich innerhalb des Gemeindegebiets, da der B-Plan durch seinen kleinen Geltungsbereich räumlich begrenzt ist.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2022 lässt sich für alle deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass ca. 89 Prozent der Städte Dachbegrünung und 61 Prozent der Städte Fassadenbegrünung bereits in B-Plänen festgesetzt haben.

Hervorzuheben für Dachbegrünungen ist, dass…

  • die Festsetzungen vor allem für Flachdächer und flach geneigte Dächer gelten.
  • vereinzelt eine Mindestgröße der Dachfläche zur verbindlichen Begrünung angegeben wird.
  • die geforderte Schichthöhe für Extensivbegrünungen bei 10 cm und mehr liegt.
  • die meisten Städte Wert auf eine artenreiche, heimische und naturnahe Bepflanzung legen.
  • sich Anlagen zur Nutzung der Solarenergie und Gründächer ergänzen.
  • erste Festsetzungen in Kombination mit Retentionselementen getroffen werden.

Hervorzuheben für Fassadenbegrünungen ist, dass…

  • in der Regel bodengebundene Fassadenbegrünungen festgesetzt werden, alternativ teilweise wandgebundene Systeme und Begrünungen aus Pflanztrögen akzeptiert werden.
  • die Parameter Ausrichtung der Fassade, Größe der Fassade und Türen/Fenster/Öffnungen für eine Begrünung bestimmend sind.
  • als Richtwerte der Festsetzung der prozentual zu begrünende Anteil der Fassadenfläche oder die Anzahl an Pflanzen pro Wandlänge dienen.
  • zum Teil Vorgaben zur Pflanzgüte, Größe der Pflanzfläche und Pflanzenarten getroffen werden.

Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünung

Bei einem Förderprogramm handelt es sich um ein Instrument der direkten Förderung. Durch Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, freiwillig Dach- und Fassadenbegrünungen umzusetzen. Über Förderprogramme können zielgerichtet dort Förderungen angeboten werden, wo ein hoher Handlungsbedarf besteht oder andere Instrumente nicht greifen.

Bei kommunalen Förderprogrammen sind die Städte selbst die Fördermittelgeber. Die Mittel stammen in der Regel aus dem eigenen kommunalen Haushalt und können mit Landes- und Bundesmitteln verbunden werden. Die Aufstellung eines kommunalen Förderprogramms ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch, die stark von der jeweiligen Haushaltslage abhängt. Der Wirkungsbereich einer Förderung kann sich flächendeckend auf das gesamte Stadtgebiet oder lokal begrenzt auf bestimmte Stadtteile beziehen.

Eine Förderung kann für den Gebäudebestand sowie für Neubauten gelten. Der Fokus bei kommunalen Förderprogrammen liegt auf der finanziellen Unterstützung von Privatpersonen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Eine Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung ist im Gegensatz zum B-Plan oder der Gestaltungssatzung nicht gegeben, da ein Förderprogramm "nur" ein Angebot darstellt. An die Förderung selbst kann die Gemeinde jedoch bestimmte Voraussetzungen, Bedingungen und Qualitätskriterien knüpfen.

Als Ergebnis der BuGG-Städteumfrage 2022 lässt sich für alle Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern festhalten, dass bereits 85 Städte und somit 44 Prozent finanzielle Zuschüsse für Dachbegrünungen bereitstellen. Für Fassadenbegrünungen bieten 72 Städte und somit 37 Prozent finanzielle Zuschüsse an. Darüber hinaus haben auch Städte mit weniger als 50.000 Einwohnern in der Städteumfrage angegeben, Gebäudegrün zu fördern.

Die kommunalen Förderprogramme sind sehr individuell aufgebaut. Dementsprechend variieren auch die Förderhöhen stark von Stadt zu Stadt. Es ist festzuhalten, dass . . .

  • die Spanne der maximalen Förderung für Dachbegrünungen von 10 bis 100 Euro/m² sowie 100 bis 100.000 Euro je Vorhaben reicht.
  • die Spanne der maximalen Förderung für Fassadenbegrünungen von 10 bis 80 Euro/m² sowie 500 bis 100.000 Euro je Vorhaben reicht.
  • die Förderquote zwischen 10 und 100 Prozent der förderfähigen Kosten schwankt, bei einem Großteil der Städte jedoch bei maximal 50 Prozent liegt.
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Grafische Darstellung der in 2021 begrünten Fassaden-flächen. Abbildung: BuGG
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In 2021 sind etwa 13.000 m² wandgebundene Fassadenbegrünungen umgesetzt worden. Foto: BuGG
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Übersicht der BuGG-Städteumfragen zu den kommunalen Förderinstrumenten zur Dach- und Fassadenbegrünung. Abbildung: BuGG

Gebührenreduktion bei der Gesplitteten Abwassergebühr

Gemeinden regeln individuell durch Satzung die Abwasserbeseitigung für ihr Gemeindegebiet und stellen die notwendige Infrastruktur sicher. Zur Kostendeckung von Bau, Betrieb und Instandhaltung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erheben die Gemeinden eine Abwassergebühr (als Benutzungsgebühr) bei den Grundstückseigentümern. Innerhalb der gesplitteten Abwassergebühr wird die Beseitigung des Schmutzwassers nach dem Frischwassermaßstab berechnet.

Zur Ermittlung der Niederschlagswassergebühr dient hingegen die befestigte und abflusswirksame Fläche mit Kanalanschluss des jeweiligen Grundstücks. Für Maßnahmen, die zum lokalen Regenwasserrückhalt beitragen, kann innerhalb der Satzung eine Gebührenreduktion für die Niederschlagswasserbeseitigung erlassen werden. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem die Dachbegrünung, sodass diese indirekt gefördert wird.

Als Ergebnis der BuGG-Recherche 2022 der Abwasser(gebühren)satzungen aller deutschen Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern (193 Städte) lässt sich festhalten, dass…

  • alle Städte die Gesplittete Abwassergebühr eingeführt haben.
  • bei 161 Städten (83 %) eine Gebührenreduktion für Gründächer besteht.
  • im Vergleich zu 2019/2020 (137 Städte bzw. 72 %) und 2021 (149 Städte bzw. 77 %) weitere Städte Dachbegrünungen bei der Niederschlagswassergebühr berücksichtigen.
  • die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2022 im Durchschnitt bei 0,88 Euro/m² (161 Städte) liegt.
  • die durchschnittliche maximale Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung 60 Prozent beziehungsweise 0,53 Euro/m² (161 Städte) beträgt.
  • je nach Stadt die Höhe der Niederschlagswassergebühr pro Jahr und die Höhe der maximalen Gebührenreduktion für eine Dachbegrünung stark variiert.

Folgende Bedingungen für eine Reduktion können zusammengefasst werden:

  • Geschlossene Pflanzendecke;
  • Dauerhafte oder natürliche Begrünung;
  • Aufbauhöhe/Substratschicht;
  • Abflussbeiwert oder dauerhafter Wasserrückhalt;
  • Mehrschichtige Bauweise;
  • Maximale Dachneigung;
  • Aufbau nach Stand der Technik;
  • Retentionsgründach.
Gebäudegrün Bauwerksbegrünung
Mittlerweile fördern 44 Prozent der deutschen Städte über 50.000 Einwohner Dachbegrünungen und 37 Prozent Fassadenbegrünungen mit finanziellen Zuschüssen. Foto: BuGG
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Sogenannte Solar-Gründächer finden immer mehr Berücksichtigung bei den kommunalen Förderinstrumenten. Foto: BuGG
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Der BuGG-Marktreport Gebäudegrün 2022 mit aktuellen Zahlen zur Dach- und Fassadenbegrünung in Deutschland. Foto: BuGG

Ausblick

Fast 9.000.000 m² Dachbegrünungen im Jahr und dennoch nicht den Durchbruch geschafft. Warum? Das könnte nach unseren Erfahrungen folgende Gründe haben:

  • Schlechtes Image durch immer noch bestehende Vorurteile:
  • Die grundsätzliche Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit wird trotz der vielen Praxisbeispiele und Forschungsergebnisse in Frage gestellt. Die klassischen Vorurteile sind Ängste um Schäden am Dach oder an der Fassade, Tiere im Gebäude und hohe Kosten bei Herstellung und Pflege.
  • Wissensdefizite:
  • Obwohl es zahlreiche Veröffentlichungen und Fachschriften von Hochschulen, Verbänden und Branchenunternehmen gibt, ist die Wissensverbreitung lückenhaft. Daraus resultieren oben angeführten Vorurteile, jedoch auch fehlende Fachplanung, fachgerechten Ausführung und Pflege.
  • Unzureichender politischer Wille auf allen Ebenen:
  • Bisher wurden die Vorteile von Gebäudebegrünungen nicht wirklich anerkannt. Es gab zu wenig klare Bekenntnisse "Pro Gebäudegrün". Der Rückhalt und klare Zeichen aus der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik fehlen vielerorts.
  • Gebäudegrün als Klimaschutz?
  • Es hat sich schneller und stärker die Photovoltaik als Klimaschützer etabliert als die Dach- und Fassadenbegrünung als Klimawandelanpassungsmaßnahme. Der Zielkonflikt Solar und Begrünung wird immer stärker. Die Dachbegrünung hat immer öfters das Nachsehen, weil sie sich auf den ersten Blick nicht so gut rechnen lässt wie Photovoltaik.
  • Finanzielle Lage in den Kommunen:
  • Aufgrund der oftmals angespannten finanziellen Situationen in den Kommunen, werden Förderprogramme erst gar nicht aufgelegt beziehungsweise wenn sie vorhanden sind, können diese zu wenig publik gemacht und beraten werden.
  • Unattraktive beziehungsweise keine Anreize:
  • Die finanziellen Zuschüsse der Städte zur Dach- und Fassadenbegrünungen und indirekte Anreize, wie beispielsweise die Niederschlagswassergebühr, sind meist zu gering, um wirklich attraktiv zu sein.
  • Unvollständige Nutzung bestehender Förderprogramme:
  • Aufgrund fehlender Öffentlichkeitsarbeit für schon bestehende Förderprogramme und fehlende Beratung von Bauwilligen, werden vorhandene Förderungen zu wenig in Anspruch genommen. Zudem gibt es kaum Personen, die durch den verfügbaren "Förderdschungel" führen können.
  • Lückenhafter institutioneller Rahmen:
  • Gesetzesgrundlagen sind zwar vorhanden, doch vielfach fehlt häufig der Bezug zum Gebäudegrün.
  • Fehlender Ausbildungsberuf:
  • In absehbarer Zeit ist kein Ausbildungsberuf zum Dach- oder Fassadenbegrüner/in vorgesehen.
  • Fachkräftemangel:
  • Es fehlt an geschulten Planenden, aber auch spezialisierten Fachbetrieben und denen wiederum fehlt es an Personal auf allen Hierarchie-Ebenen. Der Gebäudegrünmarkt wächst, jedoch nicht die Zahl der geeigneten Planenden und Umsetzenden.
  • Forschung und Lehre:
  • Durch fehlende Langzeituntersuchungen, immer größer werdende Abhängigkeit von Drittmitteln und zu wenig Eigenforschung gibt derzeit nur wenige wirklich ausgewiesene Hochschulen für Dach- und Fassadenbegrünung. Das Thema "Gebäudegrün" ist nur in wenigen Fällen fester Bestandteil des Lehrplans und bislang noch kein Vertiefungsstudium.
  • Material zur Herstellung von Dach- und Fassadenbegrünungen:
  • Wichtige Substratbestandteile, wie beispielsweise Lava und Bims, stehen mittelfristig nicht mehr zur Verfügung, das heißt, es müssen Alternativen entwickelt werden.
  • Logistik Dachbegrünung:
  • Fahrzeuge mit der benötigten Fördertechnik stellen schon jetzt in den Stoßzeiten häufig Engpässe dar. Auch dazu müssen Alternativen entwickelt beziehungsweise die Logistikunternehmen gefördert werden.

Der Gründachmarkt wächst seit Jahrzehnten, im Durchschnitt etwa 7,5 Prozent im Jahr. Das Wachstum könnte viel höher ausfallen. Wir müssen daher Kräfte bündeln, eine breite Wissens- und Imagekampagne "Pro Gebäudegrün" führen und es schaffen, mit der Gebäudebegrünung auf Augenhöhe mit den Energiethemen zu kommen.

Dr. Gunter Mann
Autor

Präsident des Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

Bundesverband GebäudeGrün e. V. (BuGG)

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