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Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar auf 9,19 Euro

Dank der guten Wirtschaftslage in Deutschland steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2019 bekommen Arbeitnehmer mindestens 9,19 Euro, ab dem 1. Januar 2020 9,35 Euro brutto je Stunde. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung beschlossen. Sie folgt damit dem Beschluss der von den Tarifpartnern paritätisch besetzten Mindestlohnkommission vom Juni dieses Jahres.

Mit der schrittweisen Erhöhung 2019 und 2020 steigt der gesetzliche Mindestlohn um insgesamt 5,8 Prozent. Die Lohnkosten der Unternehmen erhöhen sich damit um etwa 790 Millionen Euro 2019 und rund 390 Millionen Euro im darauffolgenden Jahr. Die stufenweise Erhöhung soll den Belangen der Wirtschaft Rechnung tragen: Betriebe können durch die Erhöhung in zwei Schritten die steigenden Lohnkosten besser tragen.

Um eine konsequente Umsetzung des Mindestlohns sicherzustellen, will die Bundesregierung den Zoll personell verstärken. In dieser Legislaturperiode sind 7500 zusätzliche Stellen in den Sicherheitsbehörden des Bundes geplant. Laut Verdiensterhebung des Statistischen Bundesamtes haben Arbeitgeber in der Vergangenheit nicht immer den Mindestlohn eingehalten. So erhielten im vergangenen Jahr 830.000 Beschäftigte weniger als den gesetzlichen Mindestlohn von 8,84 Euro je Stunde. Weitere 500.000 Beschäftigungsverhältnisse lagen unter 8,50 Euro je Stunde. cm/Bundesregierung

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