Deutsches Batterierecht wird EU-Regelung angepasst

Neu sind Pflichten zur Einrichtung kollektiver Sammelsysteme für alle Kategorien von Batterien sowie zur Hinterlegung von Sicherheitsleistungen. Die Batterieverordnung der EU sieht eine Anhebung der Sammelziele für Gerätebatterien in zwei Schritten auf 63 Prozent bis Ende 2027 und auf 73 Prozent bis Ende 2030 vor.
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) soll das bisherige Batteriegesetz ablösen und gemeinsame Sammelsysteme vorschreiben. Bis zum Inkrafttreten der neuen Vorgaben will die Bundesregierung an der in Deutschland geltenden Mindestsammelquote von 50 Prozent festhalten. Die Ampelkoalition hatte im November 2024 einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Batterieverordnung vorgelegt. Das parlamentarische Verfahren konnte jedoch nicht abgeschlossen werden.
Damit die kommunalen Sammelstellen sich mit Spezialbehältern für die Annahme von Lithium-Ionen-Batterien von E-Bikes oder E-Scootern ausrüsten können, wird die Rücknahmepflicht für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erst am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Auch erhalten kommunale Wertstoffhöfe weiterhin die Möglichkeit zur Verwertung von Starterbatterien. Eine weitere Änderung betrifft die Einbeziehung von Online-Plattformen in die Herstellerverantwortung.
In einer Entschließung hat der Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, innerhalb eines Jahres die nationale Etablierung eines Pfandsystems für lithiumhaltige Batterien zu prüfen, Erfahrungen aus Dänemark einzubeziehen und die Diskussion auf europäischer Ebene für eine gemeinsame und einheitliche Bepfandung von lithiumhaltigen Batterien eng zu begleiten. Außerdem soll die Regierung einen Runden Tisch "Maßnahmen gegen Brandereignisse in der Abfallentsorgung" aus Vertretern von Politik, Wirtschaft und Behörden initiieren.
ph/hib
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